DU-Verfahren Bundeswehr, kann ich zur Berufsfeuerwehr?

3 Antworten

Hallo Jotze23,

natürlich darf der Amtsarzt Deine G-Akte anfordern. Dazu musst Du den SanBereich von der Schweigepflicht entbinden. Wenn Du das nicht tust, was ja auch Dein Recht ist, ist es aber auch mit der Bewerbung bei den Institutionen vorbei, die die Akte anfordern möchten. Zur Entlassung steht ja sowieso auch ein BA90/5 an, der wird oft als Grundlage für weitere Bewerbungen genutzt.

Es ist natürlich auch von Bedeutung, warum das DU-Verfahren eingeleitet werden soll. Wenn es medizinische Gründe sind, was ich bei Deiner Formulierung annehme, und nicht etwa §55 Soldatengesetz oder dergleichen, geht kein Weg daran vorbei, dass der (Amts)arzt bei entsprechender Bewerbung die G-Akte bekommt.

Auch die Konsequenzen des DU-Verfahrens sind unterschiedlich und davon abhängig, ob die Entlassung schuldhaft herbeigeführt wurde oder durch gesundheitliche Probleme unumgänglich ist.

Dazu kann Dich z.B. der Bundeswehrverband gut beraten, der für seine Mitglieder eine kostenlose dienstliche Rechtsberatung und -vertretung anbietet. Bei einem DU-Verfahren sollte man sich allgemein Rechtsbeistand einholen. Nicht, um jemanden auf die Füße zu treten, sondern, weil ein Soldat oft nicht den rechtlichen Überblick hat, wie etwa ein entsprechender Anwalt.

Gruß,

MedIudex

Die Untersuchung zur Dienstfähigkeit bei der BF macht kein Amtsarzt sondern ein Arbeitsmediziner.

Mal unabhängig von deiner G-Akte, wenn du bei der Tauglichkeitsuntersuchung unwahre Angaben machst oder was verschweigst und das später raus kommt wird das beamtenrechtliche Konsequenzen haben. 

Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit. Es kann sein, dass gewisse Gründe dich als Dienstunfähig ausweisen, du aber noch 100% Arbeitsfähig bist.

Grundsätzlich wirkt sich das nicht auf deine künftige Arbeit aus. Der künftige Arbeitgeber wird sowieso noch ein mal einen medizinischen Test machen. Das einzige was du nicht darfst ist lügen. Wenn die Bw sagt dein Knie ist fürs marschieren nicht mehr zu gebrauchen, darfst du nicht sagen, dass du nichts hast.

Aber normalerweise bleibt deine G-Akte bei der Bw.