Darf ein Soldat seinen Hauptwohnsitz im Ausland haben?
Tag Leute!
Nicht dass ich es vor hätte, aber wir hatten eine kleine Diskussion ohne belegbarem Ergebnis! Darf der deutsche Soldat seinen Hauptwohnsitz im Ausland haben?
Wenn ja, welcher Soldat (GWDL/FWDL/Zeit-/Berufssoldat/Reservist) und wo (nur EU, nur NATO-Staaten, keine kriesengefährdeten Staaten)?!
Darf man überhaupt einen Zweitwohnsitz im Ausland haben?
Grüßle Jojo
7 Antworten
Es gibt Beispiele, wo Soldaten nach einer Auslandsverwendung bei der NATO (z.B. in den NL gleich hinter der deutschen Grenze) ins Inland zurück versetzt wurden, ihren Wohnsitz jedoch in den NL behielten.
Daher denke ich mal, dass dies möglich ist.
In der Praxis bedeutet das:
Der Soldat, der an seinen Standort nicht umzieht und seinen Lebensmittelschwerpunkt (Wohnort der Familie) woanders hat, muss sich am Standort mit Nebenwohnsitz anmelden.
Dann bitte nenne doch einmal die gesetzmäßige Bestimmung für den gewillkürten Wohnsitz!
Das hat aber fiskalische Gründe!!!!!
Hallo an alle hier, bin selber Soldat und habe meine Hauptwohnung auch in der schweiz obwohl ich in der deutschen Armee diene, solang du innerhalb drei Tage, entweder telefonisch oder schriftlich erreichbar bist ist das total egal wo Du wohnst.
Grüsse HG Lang
??? Was denn nun???
Erst fragst Du nach einem Haupt und dann nach einem Nebenwohnsitz!
Ich wüsste keinen Grund warum er keinen Hauptwohnsitz im Ausland haben sollte. Wichtig ist doch wohl das er seinen Dienst verrichtet.
Gegen einen Nebenwohnsitz wird auch keiner etwas haben.
Diese Antwort ist völliger quatsch!
wer sollte das verbieten? ein deutscher der in spanien lebt, darf auch für deutschland kämpfen,
Eben nicht! dann müsste Spanien auch der Standort des soldaten sein!
Was ja nicht ausgeschlossen ist!
Wo sind denn deutsche Soldaten in Spanien stationiert?
Spanien weiß ich jetzt im Moment kein Beispiel ich weis aber das Soldaten in den USA und Canada stationiert sind. Offiziell werden die sicher einen Wohnsitz in Deutschland haben. Das hat aber auch eher Sicherheitsgründe.
ganz genau dh
Lies mal § 9 BGB. Dort wird deine Frage beantwortet.
(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort.
Das BGB berücksichtigt jedoch nicht den Zustand der Versetzung und der Tatsache, dass eine Umzugskostenvergütung nicht zugesagt wird.
Das heißt, der Soldat wohnt nicht mehr am Standort.
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Ebenso wenig wird die Versetzung ins Ausland berücksichtigt.
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Das BGB ist in diesem Fall m.E. nicht erschöpfend genug!
Das braucht das BGB auch nicht, weil dann das Soldatengesetz und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen gellten. Und richtig lesen würde helfen.
Nun im Soldatengesetz steht da nicht wirklich etwas zu drin.
Aber ich habe folgenden Text im Soldatentreff gefunden:
Es ist zu unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Wohnsitz, dies ist für Soldaten (SaZ und BS) gem. § 9 Abs. 1 BGB ihr Standort und darüber hinaus dem frei wählbaren, dem sog. gewillkürten Wohnsitz.
Hast Du schon mal gesehen, wie sich eine Katze selbst in den schwanz beißt?
Ergänzend dazu habe ich unter www.soldatentreff.de folgendes gefunden:
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Es ist zu unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Wohnsitz, dies ist für Soldaten (SaZ und BS) gem. § 9 Abs. 1 BGB ihr Standort und darüber hinaus dem frei wählbaren, dem sog. gewillkürten Wohnsitz.