Darf Thailand ausliefern, wenn ein Deutscher wegen Strafverfolgung gesucht wird?
Wenn ein Deutscher in Deutschland wegen einer Strafe gesucht wird und sich in Thailand aufhält bzw. nach Thailand ziehen will darf dann Thailand diese Person ausliefern an Deutschland?
2 Antworten
Es gibt zwar kein Auslieferungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland.
Aber die Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Botschaft und der Thailaendischen Polizei klappt hervorragend
Ich kenne einen Fall, da hat das Deutsche Fernsehen mit einem in Pattaya wohnenden Deutschen ein Interview gefuehrt. Der hat sich dabei ueber die Gesetze, Regierung usw. in Deutschland so negativ ausgelassen. Die Deutsche Botschaft hat das als "Staatsbeleidigung" ausgelegt, ist mit Amtshilfe der Thailaendischen Polizei in dessen Wohnung eingedrungen. Sie hat die Herausgabe des Reisepasses zwecks Nachkontrolle bei der Botschaft gefordert. Erst hat er sich geweigert, dann hat ihm die Thailaendische Polizei klargemacht, dass sie ihn erstmal mitnehmen werden, bis die Sachverhalte geklaert sind.
Er hat den Reisepass herausgegeben. Am naechsten Tag war die Immigration-Polizei bei ihm und wollte sein Visum sehen. Das konnte er nicht vorweisen, weil ja der Pass bei der Botschaft in Bangkok war. Die Immigration hat ihn daraufhin aufgefordert, das Land innerhalb 48 Stunden zu verlassen. Es blieb ihm nichts anderes uebrig, als der Aufforderung nachzukommen. Anderenfalls haetten sie ihn "eingebuchtet".
So geht das in Thailand.
Auch wenn zwischen Thailand und Deutschland kein Auslieferungsabkommen besteht, koennen in Deutschland per Haftbefehl gesuchte Straftaeter ausgeliefert werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Straftat handeln muss, die auch in Thailand eine Straftat ist und in Thailand mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird. Ist diese Voraussetzung erfuellt, liefert Thailand in aller Regel auch aus.
In anderen Faellen werden die thailaendischen Behoerden ueber den Haftbefahl informiert, ohne dass ein Auslieferungsantrag gestellt wird. Da die aber keine auslaendischen Straftaeter im Land haben wollen, wird dann i.d.R. die Aufenthaltsgenehmigung entzogen und der Straftaeter muss innerhalb von 7 Tagen ausreisen. Die deutschen Behoerden werden darueber informiert, in welches Land die Ausreise erfolgt. Je nach den Bestimmungen in dem betreffenden Land geht dann das Spiel von vorn los oder - sofern dort die Voraussetzungen fuer eine Auslieferung erfuellt sind - es erfolgt dort eine Inhaftierung und anschliessend die Auslieferung.
Weiterhin gibt es noch das Instrument des Passentzugs. Hierzu reicht es voellig aus, dass die zustaendige Behoerde (bei in Thailand lebenden Deutschen ist das die deutsche Botschaft in Bangkok) den Passentzug erklaert. Der Reisepass muss also nicht extra weggenommen werden, er ist einfach ab dem Moment ungueltig, in dem der Passentzug erklaert wurde. Ab dem Moment befindet sich der Betreffende ohne gueltigen Pass in Thailand und seine Aufenthaltsgenehmigung erlischt automatisch. Darueber wird dann die thailaendische Immigrationpolizei informiert und es geht weiter wie im vorigen Absatz beschrieben.
Zu all diesen Massnahmen wird man natuerlich nur bei schweren Straftaten oder auch bei Unterhaltsschulden greifen. Einem Eierdieb wird hingegen nicht viel passieren.