Wie lange darf man mit 15 mit der Bahn fahren?
Eine Freundin ist 15 und will mit dem Zug zu mir fahren.Dabei kommt sie erst so um 00:30Uhr an.Darf sie das bzw. wird sie dann aufgehalten, weil sie 15 ist und es schon so spät ist?
4 Antworten
Sie könnte angesprochen werden.Wenn Sie ein Ziel angeben kann und die Eltern das wissen,bzw.erlauben,kann Sie jeden Nachtzug nehmen.Der Gute alte Muttizettel ist noch immer hilfreich.^^ Liebe Grüße
Ja sicher.^^ Aber das schliesst nicht aus,das Menschen nicht angeben können,wo diese herkommen oder hinwollen.Bei Jugendlichen,die von der Polizei befragt werden...führt das wohl leicht dazu,das es nicht direkt ! zum Zielbahnhof geht.^^
Sie ist unter 18, sie darf laut Jugendschutzgesetz nicht länger als 22 Uhr unterwegs sein. Es sei denn, es ist ein Erwachsener dabei, dann darf sie mit der Bahn noch so spät unterwegs sein.
hab ich mir schon gedacht, weil das regelt ja eigentlich nur den aufenthalt in gaststätten
Jaa leute is ja okay jetzt. Sry ich hab mich eben vertan, kann ja mal vorkommen.
alles gut :D
Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG)
Öffentlichkeit > Gaststätten
Nein... einfach nur nein.
Was für ein Blödsinn!!! Die Eltern entscheiden, wie lange ein Kind draußen bleiben darf, nicht das Gesetz. Das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufenthalt in GASTSTÄTTEN, aber nicht in der Bahn!
braucht man dann extra eine eiverständniserklärung?
Gibt keine Probleme.
Das Jugendschutzgesetz bezieht sich nicht darauf wie lange sich Jugendliche und Kinder draußen aufhalten dürfen, sondern nur darauf wie lange sie sich in Gaststätten, Diskos, Bars etc aufhalten dürfen.
Kinder und Jugendliche dürfen solange draußen bleiben wie es die Eltern/Erziehungsberechtigten erlauben.
reicht eine mündliche erlaubnis?
Theoretisch. Natürlich ist schriftlich immer besser.
Außerdem sollte man vielleicht den entsprechenden Paragraphen im Jugendschutzgesetz kennen, denn Polizisten kennen sich auch nicht immer so gut mit dem Gesetz aus (auch wenn manche denken die Polizei ist ein Laden voller Rechtsexperten)
Lieber doppelt absichern.
Nein, da passiert rein gar nichts. Ihre Eltern müssen ihr erlauben, nachts alleine mit dem Zug zu fahren. Sonst niemand.
reicht eine mündliche erlaubnis oder soo es schriftlich iwo stehen?
mündlich reicht völlig aus. Sollte sie wirklich mal von irgend jemandem angehalten werden, reicht es, wenn sie die Telefonnummer der Eltern hat.
Das Ziel sollte auf der Fahrkarte stehen ;)