Muss sich ein Fitnesscenter an Lärmgrenzen halten in einem Mischgewerbegebiet?
Hallo, unsere Familie hat ein Problem.
Wir wohnen seit Jahren bereits hier und waren immer nette und freundliche Mieter. Unter uns stand es leer, jedoch ist dort jetzt ein Fitnessstudio mit äußert lauten Kursen unter uns hineingezogen.
Die Lautstärke ist unerträglich und fängt meistens bereits um 9 Uhr morgens an und hört irgendwann um 20-21 Uhr auf. Der Boden vibriert(teilweise klirren sogar die Gläser), die Musik hört man laut und deutlich, sowie das Gelaber durch das blöde Headset.
Zwei Familienmitglieder waren gestern schon unten und haben gefragt ob die das leiser machen könnten, aus besagten Gründen. Denen wurde nur frech und arrogant gesagt, dass es ein mischgewerbe wäre und sie das dürften, da es mit dem Vermieter abgesprochen sei. Jetzt frage ich mich ob das wirklich darf, da unsere Wohnung nun eigentlich nicht mehr bewohnbar ist.
9 Antworten
Wenn der Vermieter blockiert, dann bleibt nur der Gang zum Bauamt. Nicht auszuschließen, dass dort keine Genehmigung für diese Nutzung erfolgt ist, bzw. bestimmte Auflagen (Lärmschutz) nicht eingehalten worden sind.
Das kann man auf jeden Fall versuchen, nur befürchte ich, dass die Wohnungsmieter dabei keine Chance haben werden.
Denen wurde nur frech und arrogant gesagt, dass es ein mischgewerbe wäre und sie das dürften. ..
Ah ja - seit wann ist der Vermieter "das Gesetz"?
Dort mag man dann zwar ein Fitnessstudio betreiben dürfen - aber das ist dann kein Freiraum unbegrenzt Lrm verursachen zu dürfen / können.
Ah ja - seit wann ist der Vermieter "das Gesetz"?
Werdet Mitglied in einem Mieterverein oder wendet Euch ratsuchend an einen Fachanwalt für Mietrecht, um zu klären, inwieweit ihr eine Mietminderung vornehmen könnt.
Stimmt so nicht: Lies mal § 6 BauNVO
Ich meine die Art von Gebiet, die auch FS geschrieben hat:
Mischgewerbegebietund nicht Mischgebiet.
Mag sein, dass es in der BauNVO nicht ausdrücklich diese besondere Form eines Gewerbegebiets gibt, aber gemeint ist wohl nicht ein Mischgebiet, in dem es eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft etc. gibt, sondern um ein Gewerbegebiet für Gewerbe aller Art und nicht nur für eine besondere Art von Gewerbegebiet. Gerne lasse ich mich belehren, wenn FS das klarstellen würde.
Die Polizei wird sich bedanken.
Die Lärmbelästigung findet nicht Nachts und nicht während gesetzlicher Ruhezeiten statt, die werden hier gar nichts unternehmen (können).
Das ist reines Zivilrecht und muss mit dem Vermieter geklärt werden, wenn keine Nachbarschaftliche Einigung möglich ist über einen Rechtsanwalt.
Da hier aber keine Straftat vorliegt (Da es sich ja um Mischgewerbefläche handelt) kann und wird die Polizei da überhaupt nichts tun (können).
Ruhestörung gibt es auch tagsüber - wenn der Lärm so laut ist, dass man nicht mehr wohnen kann. Insofern wäre es auch polizeilich.
Richtig ist aber, dass die Polizei das hier eher auf das Mietrecht sowie auf das Baunutzungsrecht verweisen würde, also das rechtlich klären lassen müsste, wofür die Polizei nicht primär zuständig ist, zumindest nicht solches Miet- und Baunutzungsrecht.
Selbst wenn das Fitnessstudio weniger Lärm macht, wird es immer noch viel Lärm sein. Ich würde mich um eine andere Wohnung kümmern.
Redet direkt mit dem Vermieter
Das sehe ich aber ganz anders. Mischgewerbegebiet meint, gemischtes Gewerbe und Wohnen dürfte dort allenfalls im Sinne von "Betriebsleiter-Wohnung" gemeint sein. So ist das bei uns.
Das bedeutet, dass jeder, der in so einem Gewerbegebiet eine Wohnung mietet, damit rechnen muss, dass es auch nachts nie wirklich ruhig wird und wenn ein Gewerbe auch noch im Haus ausgeübt wird, haben die Mieter wirklich die A...karte.