Wie lange darf ein Arbeitgeber verpflichten?

3 Antworten

Bei der Übernahme von Aus-/Weiterbildungskosten durch den Arbeittgeber können sowohl eine Bindungsfrist an das Unternehmen als auch eine (anteilige) Rückzahlungsklausel wirksam vereinbart werden, wenn die Vereinbarungen angemessen sind.

Dies ist absolut üblich, und sollte vor der Anmeldung des Mitarbeiters zur Maßnahme erfolgen.

Siehe hierzu auch:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/fortb.htm

Da jeder Fall anders liegt, und es bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers z.B. auch auf die Verwertbarkeit der neu erlangten Qualifikation ankäme, kann ich hier nur eine Prognose abgeben (im Zweifel landen diese Streitigkeiten ja bekanntlich vor dem Arbeitsgericht, und der Richter hätte das letzte Wort).

In diesem Fall dürfte wohl max. von einer 12-monatigen Bindungsfrist mit einer entsprechenden Zwölftelung einer möglichen Rückzahlung auszugehen sein.

romaschulze 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 20:56

Ja das Ding is halt ... Die Weiterbildung is bezahlt und ich bin angemeldet... und jetzt wollen se das ich so eine Klausel unterscheibe

verreisterNutzer  28.10.2015, 22:06
@romaschulze

Das zeigt die Unerfahrenheit des Arbeitgebers. Ich hatte (wohlweislich) geschrieben, dass diese Vereinbarung bereits vor der ganzen Aktion hätte geschlossen werden sollen.

Nun könntest Du Dich natürlich weigern zu unterschreiben, aber das kann ich Dir nicht raten. Bitte bedenke: Der AG bezahlt, stellt Dich dafür frei, und Du erreichst eine höhere Qualifikation, die letztendlich auch zu Deinem Vorteil ist, solltest Du den AG eines Tages verlassen. Hier sollte man fair bleiben - eine Hand wäscht die andere!

Anm.: Du lässt Dir natürlich eine Teilnahmebescheinigung geben (das Original gehört Dir, der AG kann lediglich eine Kopie verlangen!).

Du hast ja jetzt einen guten Anhaltspunkt und damit auch eine gute Verhandlungsbasis. Vielleicht gelingt es Dir, die Zeit auf zehn Monate herunterzuhandeln :)

Wenn Du weitere Fragen hast - her damit! 

Verpflichten garnicht. Er kann vereinbaren das du einen teil übernimmst wenn du vorzeitig gehst. Z.b. "1/12 pro monat vor ablauf eines jahres" würde bedeuten du zahlst nach 8 monaten 4/12 der kosten. Das steht in deinem arbeitsvertrag oder dem zusatzvertrag den dir dein arbeitgeber vorlegt. Dazu gibt's dann aber auch noch rechtliche vorschriften so das auch da nicht alles zählt was drin steht...

garnicht. er kann dir aber z.B. eine Klausel in den Vertrag setzten das du je Monat 1/40 weniger zurückzahlen musst bei verlassen der Firma