Wie lange darf ein abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlichem Grund stehen?
Ich möchte ein Fahrzeug überführen, muss aber noch warten bis die Kennzeichen da sind!Da das Auto nirgendwo mehr stehen kann, müsste es auf einem öffentlichen Parkplatz stehen, bis es abgeholt wird.Es wären dann keine Kennzeichen mehr an dem Fahrzeug!Inwiefern ist das erlaubt?Nicht das ich komme und das Auto wurde beschlagnahmt!Habe auf einem Schrottplatz gearbeitet und erinnere mich an Fahrzeuge die aus so einem Grund von der Stadt einkassiert und anschließend auf dem Schrott zerlegt wurden.
11 Antworten
Ein Fahrzeug darf NIE ohne Zulassung auf öffentlichem Gelände oder Parkplätzen stehen. Das Ordnungsamt toleriert in der Regel aber zwischen einer und vier Wochen (siehe roter Aufkleber auf der Windschutzscheibe). Danach wird kostenpflichtig abgeschleppt. Bei Parkraum-Not oder Falschparken gibt es aber keine Toleranz. Verschrottet wird aber nicht gleich, da gibt es längere Fristen. Zuerst wird die Kommune herausfinden wollen, wem das Fahrzeug gehört, um die Gebühren eintreiben zu können...
Naja, am Tag der Abmeldung darf das Fahrzeug ja noch bis 23:59:59 gefahren, also folglich auf öffentlichem Grund legal bewegt werden und eben sich dort auch befinden. Für alles darauf folgende siehe @wellspass's Kommentar
Recht ausführliche Informationen findest Du hier: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_04.php?output=text
ein abgemeldetes und unversichertes KFZ hat auf öffentlichem Grund nichts zu suchen; das Abstellen ist daher nicht statthaft
hallo
aufgrund des fehlenden versicherungsschutzes gar nicht , sollte etwas passieren , kommst du in teufels küche
lege einen zettel rein , wird bis dann und dann abgeholt mit tel nr. dann funzt das in der regel
gruss mike
zu erst kommt ein bussgeld , dann entsorgt die stadt oder gemeinde , und du zahlst die zeche bis zu 10000€
fahrzeuge ohne versicherung dürfen nicht im öffentlichen strassenland abgestellt werden , da auch vom ruhenden verkehr gefährdungen aussgehen.
Im ruhenden Verkehr besteht iaR auch keine Gefährdungshaftung ... so what?
wenn du meinst , unglaublich was sich hier so schön geredet wird , tu es und lerne
Das darf es gar nicht. Allerdings würdest Du erst einen Aufkleber drauf vorfinden, auf dem Dir eine Frist zur Beseitigung gesetzt wird. Die solltest Du einhalten.
die unerlaubte Sondernutzung kann unabhängig davon dennoch zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen = Bußgeld
Das ist wohl wahr und sollt mit meinen Angaben zum Aufkleber auf keinen Fall ausgeschlossen werden. Ist wohl auch der Regelfall parallel zur Aufforderung, den Schrott zu entfernen.
was bitteschön soll da mit dem abgestellten Auto passieren? Glaubst du der Wagen macht alleine eine Spritztour? Wenn ein anderer reinfährt(währe schon ein sehr dummer Zufall)ist der Schuld.