liegt eine verletzung der aufsichtspflicht vor?

13 Antworten

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Ja - der "Vater" hat sich gefälligst um seine Tochter zu kümmern, wenn sie ihn besucht.

Mir geht es hier weniger um das unkontrollierte Surfen, sondern um eventuell eintretende Notfälle.

Hätte Tochter gewusst, wie sie zu handeln hat, wenn es z.B. brennt? Oder ein Wasserrohrbruch passiert wäre? Die Wahrscheinlichkeit ist vielleicht gering - aber dennoch möglich.

Konsequenzen: Er hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, wenn Tochter bei ihm ist.

Er hat den Kindern gedroht? Ab zum JA und begleiteten Umgang beantragt. Bis zur Genehmigung soll Tochter nicht mehr mit ihm gehen.

Und suche dir für alle Fälle einen Anwalt für Familienrecht.

Ja würde schon sagen das er die Aufsichtspflicht verletzt hat wenn er davon gewusst hat das du das nciht willst das sie alleine sind.Aber die Kinder sind ja eigentlich schon alt genug um auf sich aufzupassen und der scheiß am Abend ist ja sogar bessser als der scheiß am Nachmittag (RTL)

Kinder in dem Alter brauchen zur Schlafenszeit keinen Babysitter mehr, wenn sie korrekt erzogen sind.

Der Vater Deiner Tochter hat ein Umgangsrecht. Wenn er von diesem nicht Gebrauch machen möchte, soll er das sagen. Die Kinder MÜSSEN ja nicht bei ihm schlafen. Ich würde Deine Tochter nicht nochmal da übernachten lassen. Meiner Meinung nach hat er seine Aufsichtspflicht verletzt. Auch wenn andere argumentieren, die Kinder seien 12 und 14. Ich denke, wenn die beiden Angst hatten, weil jemand ans Fenster klopft, sind sie definitiv noch zu jung um über Nacht alleine zu bleiben. Und das ist ja auch nicht der Sinn des Umgangsrechtes, dass sie dann die Nacht alleine verbringen. Wenn er was anderes vor hat, dann kann er es doch sagen. Dann soll er die Kinder abends nach Hause bringen und kann sie sich morgens wieder holen. Wenn er doch eh nicht da ist, ist es doch egal, wenn die Kinder auch nicht da sind. Wenn Deine Tochter aber gerne weiterhin bei ihrem Vater übernachten möchte, dann mach mit Ihr aus, dass sie in solchen Fällen anruft, dann kansst Du sie abholen. Wenn der Vater aufs Umgangsrecht pocht, würde ich ihm klipp und klar sagen, dass mit Umgangsrecht nicht gemeint ist, dass seine Tochter Umgang mit seiner leeren Wohnung hat, sondern mit ihm. Und wenn er lieber was anderes macht in der Zeit, kann sie besser nach Hause kommen.

Hallo Kaiserschnitte, ja er hat eindeutig seine Aufsichtspflicht verletzt. Aber was möchtest du mit einem Anruf beim Jugendamt oder der Polizei erreichen? Es ist ja nichts passiert, die Kinder Leben und erfreuen sich bester Gesundheit. Es ist völlig normal das Kids und Teens im Netz surfen und Sch...im TV gucken wenn sie die Gelegenheit dazu bekommen. Verbotenes ist immer reizvoll. Ich verstehe voll und ganz das du dich aufregst, sein Verhalten ist nicht OK, aber was willst du erreichen? Das er keinen Umgang mehr hat? Jugendamt und Polizei werden nichts unternehmen, es ist nichts Anderes als wenn ein Ehepaar seine 12 und 14 jährigen Kinder mal alleine zu Hause lässt um auszugehen. Ich würde da jetzt gar nichts unternehmen auch solche Erlebnisse gehören zum Erwachsenwerden dazu. Wenn er das allerdings öfters macht oder immer wenn er Umgang hat musst du mit ihm reden ob es überhaupt noch SInn hat den Umgang wahr zu nehmen.