liegt eine verletzung der aufsichtspflicht vor?

13 Antworten

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Ja - der "Vater" hat sich gefälligst um seine Tochter zu kümmern, wenn sie ihn besucht.

Mir geht es hier weniger um das unkontrollierte Surfen, sondern um eventuell eintretende Notfälle.

Hätte Tochter gewusst, wie sie zu handeln hat, wenn es z.B. brennt? Oder ein Wasserrohrbruch passiert wäre? Die Wahrscheinlichkeit ist vielleicht gering - aber dennoch möglich.

Konsequenzen: Er hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, wenn Tochter bei ihm ist.

Er hat den Kindern gedroht? Ab zum JA und begleiteten Umgang beantragt. Bis zur Genehmigung soll Tochter nicht mehr mit ihm gehen.

Und suche dir für alle Fälle einen Anwalt für Familienrecht.

kiniro  08.05.2012, 05:26

Danke fürs Sternchen :)

Ja würde schon sagen das er die Aufsichtspflicht verletzt hat wenn er davon gewusst hat das du das nciht willst das sie alleine sind.Aber die Kinder sind ja eigentlich schon alt genug um auf sich aufzupassen und der scheiß am Abend ist ja sogar bessser als der scheiß am Nachmittag (RTL)

Kinder in dem Alter brauchen zur Schlafenszeit keinen Babysitter mehr, wenn sie korrekt erzogen sind.

kaiserschnitte 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 20:24

ich weiss ja nicht, selbst wenn die kinder nichts anstellen, was sie ja auch nicht getan haben, kann was von aussen passieren.

himako333  11.04.2012, 10:30
@kaiserschnitte

Da hast Du Recht, sinnvoll wäre es da in der Nachbarschaft einen Ansprechpartner für einen evtl. Notfall zu haben..m.lieben Gruß h

Der Vater Deiner Tochter hat ein Umgangsrecht. Wenn er von diesem nicht Gebrauch machen möchte, soll er das sagen. Die Kinder MÜSSEN ja nicht bei ihm schlafen. Ich würde Deine Tochter nicht nochmal da übernachten lassen. Meiner Meinung nach hat er seine Aufsichtspflicht verletzt. Auch wenn andere argumentieren, die Kinder seien 12 und 14. Ich denke, wenn die beiden Angst hatten, weil jemand ans Fenster klopft, sind sie definitiv noch zu jung um über Nacht alleine zu bleiben. Und das ist ja auch nicht der Sinn des Umgangsrechtes, dass sie dann die Nacht alleine verbringen. Wenn er was anderes vor hat, dann kann er es doch sagen. Dann soll er die Kinder abends nach Hause bringen und kann sie sich morgens wieder holen. Wenn er doch eh nicht da ist, ist es doch egal, wenn die Kinder auch nicht da sind. Wenn Deine Tochter aber gerne weiterhin bei ihrem Vater übernachten möchte, dann mach mit Ihr aus, dass sie in solchen Fällen anruft, dann kansst Du sie abholen. Wenn der Vater aufs Umgangsrecht pocht, würde ich ihm klipp und klar sagen, dass mit Umgangsrecht nicht gemeint ist, dass seine Tochter Umgang mit seiner leeren Wohnung hat, sondern mit ihm. Und wenn er lieber was anderes macht in der Zeit, kann sie besser nach Hause kommen.

tintini  11.04.2012, 14:41

Jetzt habe ich mal die anderen Antworten und Deine weiteren Kommentare gelesen. Wenn Deine Tochter dort längere Zeit im Urlaub war und der Vater dann eine Nacht von vielen nicht da war, sehe ich das wieder etwas anders. Vater und Tochter wollen bestimmt beide, dass sie diesen Urlaub bei ihm verbringt. Und nur weil er mal eine Nacht lang was anderes machen möchte, will er diesen Urlaub ja auch nicht absagen. Er könnte natürlich auf die anderen Hobbies verzichten, aber warum, wenn man beides haben kann? Wenn alle damit einverstanden sind, dass sie mal ne Nacht alleine bleibt, ist das auch okay. Ob ein 12jähriges Mädchen mal eine Nacht alleine verbringen kann, müssen die Eltern in Absprache mit dem Mädchen entscheiden. Sicherlich nicht, wenn sich die 12jährige dabei unwohl fühlt. Vermutlich war aus diesem Grund der 14jährige Cousin dabei. Der Vater wird wohl auch nicht einfach gegangen sein, ohne das mit ihr abzusprechen. Das er am nächsten Tag nicht pünktlich war, ist nicht okay, aber das wird sicherlich Deine Tochter nicht in Panik versetzt haben. Ich denke, es ist ein klärendes Gespräch angebracht, auch mit Deiner Tochter. Wenn sie sagt es ist okay, der Vater telefonisch erreichbar ist, falls was ist (DU bist 150km weg, deshalb hilft es nicht viel, wenn sie Dich anruft), dann kann man das durchaus gelassen sehen. Wenn der 14jährige Cousin dann noch dabei ist, damit sie nicht alleine ist, umso besser. Wenn sie diesem Cousin vertraut. Der Vater sollte dann allerdings pünktlich sein, das würde er ja auch von seiner Tochter erwarten. Das muss Sie aber mit ihm ausmachen. Wenn Du das bemängelst, fühlt er sich gegängelt, wenn Deine Tochter das bemängelt, sieht er es bestimmt ein.

Rede nochmal mit Deiner Tochter. Vielleicht war das doch alles nicht so schlimm, und sie hat nur gedacht, dass Du es bestimmt nicht gut fandest und hat sich deshalb nicht getraut, zu sagen, dass es für sie okay war, bzw. mit ihr abgesprochen war. Mach ihr klar, dass es natürlich dem Vater gegenüber auch nicht fair ist, wenn es abgesprochen war, sich hinterher bei Dir zu beschweren, dass sie Angst hatte. So schlimm kanns ja auch nicht gewesen sein, sonst hätte sie Dich oder den Vater bestimmt angerufen. Vielleicht haben die beiden sich ein bißchen gegruselt, aber da macht man in dem Alter bestimmt auch mal einen Spaß daraus. Sieh auch mal das positive an dem ganzen: Der Vater, der die Tochter die meiste Zeit nicht erzieht (das machst ja Du), vertraut ihr so sehr, dass er sie eine Nacht lang alleine lässt. Das ist doch auch eine Anerkennung DEINER Erziehungsleistung. Denn hättest DU Deine Tochter nicht so gut erzogen, könnte man sie nicht mal ne Nacht alleine lassen.

1f2in  12.04.2012, 23:33
@tintini

angeblich hat "jemand" ans Fenster geklopft,.....usw.? Ob der Vater telefonisch erreichbar gewesen ist, das wissen wir nicht. Aber vielleicht klärt uns "kaiserschnitte" ja noch auf.

Wenn es tatsächlich stimmt, dass jemand ans Fenster geklopft hat, dann hätten die Kinder auch die Mütter anrufen können, wenn der Vater telefonisch nicht erreichbar gewesen wäre. Wenn der Vater die ganze Nacht bis zum frühen Morgen 8.30 Uhr unterwegs ist, dann sollte der Vater schon seinen Aufenthaltsort den Kindern mitteilen, das ist das Mindeste was er tun muss! Damit er erreichbar ist. Außerdem könnte ihm ja nachts auch etwas geschehen.

Die Mutter hätten sie immer anrufen können, wenn etwas außerordentliches geschehen würde, wenn schon der Vater telefonisch tatsächlich nicht erreichbar gewesen wäre. Wenn er die ganze Nacht, bis am anderen Morgen nicht erreichbar gewesen wäre, ist das schon Verantwortungslos, denn er müßte dafür sorgen, dass die Kinder sich an jemanden wenden können, "wenn es brennt" und die Notrufnummer sollten die Kinder aus wissen. Ist er telefonisch erreichbar gewesen, dann hätte er sich wenigstens bei den Kindern telefonisch melden können, dass er später kommt !

kaiserschnitte 
Beitragsersteller
 07.05.2012, 22:46
@tintini

sie war nur diesen einen tag beim vater, den rest bei ihrer tante, zu der auch der besagte cousin gehört. und ich finde es schon erschreckend, das nicht mal für einen tag und die dazugehörige nacht zeit ist...es ist nichts passiert, sie möchte nicht mehr über nacht dort bleiben und tagsüber wird schon nix passieren. so der stand der dinge.

Hallo Kaiserschnitte, ja er hat eindeutig seine Aufsichtspflicht verletzt. Aber was möchtest du mit einem Anruf beim Jugendamt oder der Polizei erreichen? Es ist ja nichts passiert, die Kinder Leben und erfreuen sich bester Gesundheit. Es ist völlig normal das Kids und Teens im Netz surfen und Sch...im TV gucken wenn sie die Gelegenheit dazu bekommen. Verbotenes ist immer reizvoll. Ich verstehe voll und ganz das du dich aufregst, sein Verhalten ist nicht OK, aber was willst du erreichen? Das er keinen Umgang mehr hat? Jugendamt und Polizei werden nichts unternehmen, es ist nichts Anderes als wenn ein Ehepaar seine 12 und 14 jährigen Kinder mal alleine zu Hause lässt um auszugehen. Ich würde da jetzt gar nichts unternehmen auch solche Erlebnisse gehören zum Erwachsenwerden dazu. Wenn er das allerdings öfters macht oder immer wenn er Umgang hat musst du mit ihm reden ob es überhaupt noch SInn hat den Umgang wahr zu nehmen.

kaiserschnitte 
Beitragsersteller
 07.05.2012, 22:40

danke für diese antwort, ich kann hilfeichste anrwort nur einmal vergeben...leider. danke!!!