Wie lange braucht das Gericht zur Hochzeitszustimmung?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Antwort auf die Frage: Das bayerische Oberlandesgericht gibt die Dauer von der Abgabe der Unterlagen bis zur Rücksendung mit ca. 6 Wochen an.

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Zu den beiden Antworten bisher:

Wer keine Ahnung hat, sollte sich hier auch nicht zu Wort melden.

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Bei einer Heirat mit ausländischer Beteiligung ist die Prüfung von Ehehindernissen, insbesondere das Hindernis der Mehrfachehe, nicht einfach.

Dem Standesamt sind hierzu - je nach Staatsangehörigkeit des Verlobten - diverse Urkunden aus dem Heimatstaat des Verlobten vorzulegen. Dazu gehört oft das sog. Ehefähigkeitszeugnis, das bescheinigt, dass der Heiratswillige in seinem Heimatstaat zum Eingehen einer Ehe berechtigt ist.

Kann der Verlobte kein Ehefähigkeitszeugnis beschaffen, muss die Befreiung von der Beibringung des EFZ beantragt werden. Und genau das erfolgt beim Gericht, in Bayern beim Oberlandesgericht.

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Wer sich darüber informieren möchte, findet hier die Informationen:

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/zustand/verfahren/vfEhefaehigkeitszeugnis.php#ankersprungmarke0131

FreeEagle  05.02.2010, 07:56

Nachtrag:

Beim zuständigen OLG natürlich, und der Link verweist auf ein OLG in Bayern, nämlich das in Bamberg.

Hey,ich hätte auch die gleiche frage, ich und mein Verlobter gehen übermorgen zum Standesamt um die alle papiere abzugeben zum eheschließung.und dann wurde uns gesagt das die papiere zum oberlandsgericht gesendet werden. weil ich keine deutsche bin sondern russin,und er ist ein deutscher.und gericht muss die ehe zustimmen, Wie lange DAURT das bis es ZUGESTIMMT hat? habt ihr schon eine antwort vom gericht?

weil wir wollen diesen sommer heiraten.deswegen hoffe ich das es nicht zu lange dauer=(

PS:Standesamt meinte das es drauf ankommt ob die im gericht viel zu tun haben oder nicht

PS:: Viel Glück euch und viel Liebe in Eure Ehe=) Das ist echt was schönes!!!

glg

Gericht? HIirat? STandesamt?

Bist Du Dir sicher,dass dAS stimmte,was er Dir bisher erzählte?

Dass man da Behördengänge hat,ist klar..aber doch eher bei der Städt.Behörde z.B..was das Gericht damit zu tun hat..ist mir nicht ganz klar. Es sei denn,Asyl..Staatenlosigkeit..was auch immer....?

FreeEagle  05.02.2010, 07:52

Antwort ohne Sinn und ohne Nutzen für den Fragesteller.

antworten2005 
Beitragsersteller
 04.02.2010, 19:51

die papiere müssen zum gericht, da er ja kein deutscher ist und die stellen dann dort fest ob er nicht schon verheiratet ist.hat schon seine richtigkeit

Gericht ? Autsch, das tut ja weh. Ein Standesamt wäre sinnvoller gewesen

FreeEagle  05.02.2010, 07:55

Total sinnfreie Antwort!

Entweder man weiß etwas, oder man hält ganz einfach den Schnabel.

antworten2005 
Beitragsersteller
 04.02.2010, 19:46

das standesamt hat die papiere dahin geschickt, das ist so wenn einer von beiden keine Deutscher ist

ihr habt bestimmt schon geheiratet,ich hab jetzt auf datum nicht geguckt..

wie lange hat es gedauert mit dem gericht?=) würde mich sehr über die antwort freuen

antworten2005 
Beitragsersteller
 19.03.2011, 19:42

ca 6 Monate