Wie lange bleibt ein Betrug im Führungszeugnis betsehen?

7 Antworten

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Es ist möglich, dieses muss man aber schriftlich beantragen. Voraussetzung hierfür wäre gemäß § 39 Absatz 1 Satz 2 BZRG, dass das öffentliche Interesse einer vorzeitigen Tilgung der Verurteilung aus dem Bundeszentralregister nicht entgegensteht. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Aufnahme der Verurteilung ins Führungszeugnis für Sie eine unbillige Härte darstellen würde. Dahingehend sollten Sie beachten, dass Ihre Interessen bereits durch das Bundeszentralregistergesetz nach dem Willen des Gesetzgebers ausreichend berücksichtigt sein sollen. Dies ergibt sich im Hinblick auf die Einteilung von Eintragungen und Löschungen bzw. Tilgungen nach verschiedenen Stufen (Höhe der Strafe, Art des Delikts). Allein berufliche Probleme bzw. Schwierigkeiten, die sich aus der Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis ergeben, stellen regelmäßig keine unbillige Härte dar. Den Antrag sollten Sie schriftlich und unterschrieben stellen. Dahingehend sollten Sie Ihre vollständigen Personalien (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort) sowie die Wohnanschrift angeben. Außerdem sollte Sie Ihre familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse darstellen, dahingehend ist auch Ihre beabsichtigte Berufswahl bzw. Ihr im Moment aus geübter Beruf von Interesse. Ihren Vortrag sollten Sie doch Beilegung entsprechen Schriftstücke belegen. Ihr Antrag ist an das Bundesamt für Justiz, in Bonn zu richten.

Wie oft wurden Sie verurteilt und welche Strafen wurden denn auferlegt? Was und wieviele Einträge sind im Führungszeugnis vorhanden? Verwechseln Sie dieses evtl. mit dem Bundeszentralregister?

Normaler weise fünf Jahre. Doch wenn Du eine Bewährung hattest, und sie positiv beendet hast, danach.

Sowas muss man sich vorher überlegen!

Bei einem Betrug gem. § 263 I StGB beträgt die Verjährungszeit somit fünf Jahre (§ 78 III Nr. 4 StGB). Wenn Ihr Lebensgefährte mehrere Straftaten begangen hat, sind die Verjährungsfristen einzelnd zu berechnen. Der Beginn der Verjährung ist in § 78 a StGB geregelt. Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Bei einem Betrug beginnt die Verjährung, wenn der Vermögensschaden beim Geschädigten eingetreten ist. Die Strafverfolgungsverjährung kann gem. § 78 b StGB ruhen und gem. § 78 c StGB unterbrochen werden. http://www.frag-einen-anwalt.de/erpressung-und-betrug

schnuggels 
Beitragsersteller
 19.02.2010, 12:11

Wenn man nicht weiss von was gesprochen wird sollte man einfach seine UnProfesionellen Antworten für sich behalten!!!

Bienerl  19.02.2010, 12:15
@schnuggels

Betrug ist nicht nur unprofesionell, sondern dumm!

Eigentlich für immer. Ohne Rücksicht auf Verjährung, Hintergründe gleich welcher Art. Betrug ist etwas Schwerwiegendes - immer noch.

Wenn es nichts allzu wildes war, bist du den Eintrag idR nach 3 Jahren wieder los.

siehe: http://www.bundesjustizamt.de/cln108/nn257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText11

Bley1914  17.02.2017, 21:22

IM Bundeszentralregister "O" Polizeiliches Führungszeugnis stehen alle von der Wie bis zu Bare./Außerdem noch das Erweiterten Bundeszentralregisterauszug. Alle Straftaten.(siehe Internet.)

Bley1914  17.02.2017, 21:23
@Bley1914

von der Wiege bis zur Bare.