Wie lange bewahrt das Jugendamt Akten auf?
Hey, hab ein großes Problem, es ist gerade riesen stress in der Familie weil meine Mutter erzählt hat das sie früher, von meinen Großeltern, extrem misshandelt wurde, diese streiten das natürlich ab. Meine Mutter lebte auch im Teenager alter in einem Kinderheim, weil so extrem misshandelt wurde. Sie steht jetzt als die Lügnerin da, aber ich glaub ihr natürlich alles und sie hat es mir auch schon sehr früh erzählt, sie möchte es jetzt auch den anderen Beweisen und beim Jungedamt ihre alten Akten anfordern. Jetzt würde ich gerne wissen wie lang diese aufbewahrt werden.
4 Antworten
Nein, ihr werden die Akten nicht ausgehändigt!! Selbst ein Antrag auf Akteneinsicht wird kaum gewährt, da ja auch andere Personen involviert sein können. Z. B. Nachbarn, Verwandte usw., die sich beim JA gemeldet haben. In unserem Bundesland werden diese Akten 15 Jahre aufbewahrt.
Hallo, Winchester4ever, Deine Mutter hat Anspruch auf vollständige und lückenlose Akteneinsicht, denn sie ist ja selbst Betroffene. Das Jugendamt wird natürlich versuchen, dies zu verhindern. Dann lasst' Euch das Gesetz benennen mit welchen Argumenten sie dies begründen. Als erstes würde ich einen Brief an das Jugendamt schreiben in dem steht, dass ich den Antrag auf Akteneinsicht stelle. Den Brief würde ich selbst dort abgeben und den Eingangsstempel drauf machen lassen. Sollte das Jugendamt ablehnen, würde ich Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Dort müssen alle Akten lückenlos vorgelegt werden. Viel Erfolg und alles Gute wünscht Dir Inge3105
Die Akten werden nicht herausgegeben. Ob ihr Akteneinsicht gewährt wird, ist fraglich. Die Akten werden 15 Jahre aufbewahrt.
Du meinst Deine Mutter wird sie anfordern, Du wirst es nicht können.