Wie kurzfristig darf ein Termin abgesagt werden?
Hallo,
Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Stadt und als ich am vereinbarten Treffpunkt angekommen bin, wusste niemand etwas davon. Also bei der Firma angerufen und erfahren dass an diesem Wochentag eigentlich keine Vorstellungsgespräche stattfinden und dass ich ihnen doch die E-Mail zu schicken soll in der mir das Gespräch bestätigt wurde. Als ich also verärgert wieder zu Hause angekommen bin und meine E-Mails überprüft hatte, musste ich feststellen dass sie mir 1 Stunde und 45 Minuten vor dem Termin abgesagt haben, mit der Begründung dass es an Teilnehmern mangelt. Zu diesem Zeitpunkt war ich allerdings schon auf dem Weg zur Stadt und konnte meine E-Mails nicht abrufen. Nun würde ich natürlich gerne meine Anreisekosten erstattet haben, denn ich finde dass die Absage doch sehr sehr kurzfristig war, vor allem wenn man die Anreisedauer bedenkt.
7 Antworten
Hi,
der Arbeitgeber ist verpflichtet dir die Anreisekosten zu bezahlen
(§ 670 BGB). Also entweder ein Bahnticket 2. Klasse oder bei der Anreise mit dem Auto 30 cent / Kilometer.
(Ausnahme: der Arbeitgeber hat dir in der Einladung geschrieben, dass keine Kosten erstattet werden).
Du solltest also einen Brief schreiben, in dem du die Einladung, die Absage und deine Belege (Fahrkarte) angibst und um eine Erstattung bittest.
Tja, entweder die Firma bezahlt oder nicht. Dann liegt es an dir, ob du sie deswegen verklagen möchtest oder nicht. Wenn die HR Abteilung ihren Job kann werden sie dir die Reisekosten erstatten, denn vor Gericht würdest vermutlich du Recht bekommen.
Wünsch' dir viel Erfolg dabei und weiterhin viel Glück bei der Jobsuche.
October
Nimm daS eMAIL GEHE ZUR aFa:
Ich glaube hier kannst du diese Fahrkosten einreichen.
Wie kurzfristig darf ein Termin abgesagt werden?
Was heißt "dürfen"? Theoretisch darf ein Termin auch abgesagt werden, wenn du schon vor Ort bist. Umgekehrt gilt das ja auch. Aber trotz der Absage steht dir die Erstattung der Anreisekosten zu.
Ich bin kein Jurist, aber ich glaube, es gibt keine gesetzliche Regelung, bis wann ein Vorstellungsgespräch abgesagt werden muss.
Ich verstehe das du verärgert bist, aber wen du ja zu einem Vorstellungsgespräch gehst, möchtest du ja eine Lehrstelle und es ist in deinem Intresse eine zu bekommen.