Wie komme ich aus dem Vertrag von Massa haus raus?
Hallo Zusammen,
es geht darum das wir am Dienstag einen Kaufvertrag bei Massa unterschrieben haben, um die Garantie zuhaben das der Preis fest bleibt. Allerdings ist es so, das wir das Haus erst bauen möchten wenn, die Probezeit von uns beiden um ist, das wäre in 5 Monaten vorher wäre eine Finanzierung auch nicht möglich. Nun ist es so, das mein Freund die Probezeit wohl nicht bestehen wird und wir die Finanzierung so nicht erhalten werden.Nun möchte ich von dem Vertrag zurück treten ich habe bereits mit Massa in Simmen telefoniert und eine Email sowie ein Fax mit einem Widerruf geschickt mit der Begründung das es finanziell nicht möglich ist. Wir haben keinerlei Leistungen in Anspruch genommen da die Finanzierung ja erst in 5 Monaten stattfinden sollte. Nun würde mich interessieren kann es sein das jetzt irgendwelche Kosten auf mich zukommen? Oder komm ich so aus dem Vertrag raus da sonst noch nichts passiert ist Hat damit jemand Erfahrungen? Danke Schonmal
6 Antworten
Nun, hier geht es um kein Fernabsatzgeschäft. Sollten die AGB es nicht hergeben, was ich nicht glaube, dann kommt ihr aus dem Vertrag nicht ungeschoren raus.
Es stellt sich auch die Frage, ob ihr den Vertrag komplett stornieren oder erst mal aufschieben wollt.
Grundsätzlich sind diese Unternehmen daran interessiert, ihre Kunden zu halten. Wenn ein Kunde dann eben ein halbes oder ein ganzes Jahr später baut, ist das für diese Firmen kein Beinbruch und sie akzeptieren das meist ohne Probleme.
Wenn jedoch der Kunde komplett aus dem Vertrag raus will, verlangen sie Storno-Gebühren. Das können schnell mal 10-15% des Kaufpreises sein.
In jedem Fall steht dem Unternehmen Schadensersatz zu. Als Schaden gelten hier nicht nur tatsächlich entstandene Kosten sondern auch entgangener Gewinn. Das können bei einem Einfamilienhaus schnell mal mehrere Zehntausend Euro werden.
Da hast Du leider sehr schlechte Karten. Du hast einen Werkvertrag unterschrieben und der Werkunternehmer (=Massa) kann bei einer Kündigung den vollen Werklohn abzüglich ersparter Aufwendungen gezahlt verlangen. Es sind Forderungen von 10 bis 30% des vereinbarten Baupreises möglich.
Aufgrund meiner eigenen Erfahrung (ich habe lange Zeit in einer Anwaltskanzlei gearbeitet die einen anderen Fertighaushersteller ständig vertreten hat) kann ich nur dringend raten, sich Rechtsrat bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einzuholen. Es ist durchaus möglich, daß man in den vorhandenen Vertragsunterlagen Ansatzpunkte findet, den Anspruch ganz oder teilweise abzuwehren.
Ihr solltet eure gesamte Finanzierung und den Hausbau nochmals prüfen, wenn es nicht klappt sobald einer ausfällt. In der Regel wird ein Haus über 20 und mehr Jahre finanziert, da kann immer etwas krumm laufen oder stocken.
Was wollte ihr machen, wenn ihr in einem neuen Haus wohnt und einer hat einen langen Krankenschein oder einer verliert den Job?
die Verträge kennt keiner; sollte in den AGB´s schriftlich festgehalten sein. Werkvertrag können so ohne weiteres nicht widerrufen werden.
Wie hat sich Massa denn verhalten? Seid ihr ohne Kosten aus dem Vertrag raus gekommen?