Wie komm ich um die Maklergebühr herum?
Folgender Fall: Ich habe ein Haus besichtigt und mich auch dafür entschieden. Leider waren sich die Verkäufer über die Höhe des Kaufpreises nicht einig (Scheidung). Die Frau engagierte einen Makler, der das Haus nun anbietet (bis Juni).
Ich möchte das Haus gern kaufen, allerdings kam die Vermittlung von Käufer und Verkäufer ja nicht durch den Makler zustande - somit entfällt auch der Anspruch der Maklerprovision (wie ich finde).
Wie kann ich am geschicktesten vorgehen?
Freue mich über gute Antworten :-)
9 Antworten
Nur ein individuell vereinbarter Alleinauftrag, schließt den Direktverkauf durch die Eigentümer aus, ist dies nicht der Fall, können die Eigentümer auch während des Auftrages direkt verkaufen. Da Ihnen das Objekt schon zuvor bekannt war, ist hier keine Objektvermittlung erfolgt und auch kein Erstnachweis vom Makler erbracht. Wichtig dabei ist, dass Ihre Angaben der Vorkenntnis stimmen und die Eigentümer Ihnen dieses bestätigen.
Die Definition "individueller Alleinauftrag" kann ich auf Anfrage gerne näher erläutern.
Sollten Sie jedoch Leistungen des Maklers beanspruchen oder beansprucht haben, so ist in gewisser Form ein Auftrag entstanden und die Situation bekommt andere Gesichszüge. Folgen Sie also keinem Fehlrat und versuchen nicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Warum sollten Sie mit dem Makler verhandeln?
Die Auftragsform des Makler erfahren Sie durch die Eigentümer. Viel Glück!
Der Verkäufer scheint an einem privaten Verkauf kein Interesse zu haben (hat sich wohl schon zu viel Ärger mit seiner Frau eingefangen). Die stattliche Höhe der Provision scheint ihm egal zu sein, da er sie nicht tragen muss. Da bleibt mir wohl nur noch ein Weg.,
Tja, wenn der Makler keinen Kontakt mit Dir hatte, ist er nicht für Dich tätig geworden, folgerichtig hat er auch keinen Anspruch auf Provision. Haken dabei: im Maklervertrag wird ein entsprechender Passus drin sein, wonach der Verkäufer nicht ohne Makler selbst verkaufen darf bzw. in diesem Fall er selbst dem Makler die Provision zu zahlen hat.
Da er darauf logischerweise keine Lust hat, wird es einen Verkauf am Makler vorbei erstmal nicht geben.
Wenn Du mit dem Makler der Ehefrau bisher keinerlei Kontakt hattest, dann hat er keinen Anspruch gegen Dich. Hat er jedoch mit Dir gesprochen oder Verhandelt, ist er als Nachweismakler tätig geworden, bzw. Du hast somit seine Dienste in Anspruch genommen. Also genau prüfen, ob Du mit dem Makler bereits Kontakt hattest. Ansonsten kannst Du natürlich weiter versuchen das Haus vom Ehemann zu kaufen, soweit der Makler nicht einen Interessnten bringt, der eine höhere Summe zahlt. Der Kauf ist nur mit einem Vertrag beim Notar perfekt.
Ich habe den Verkäufer gestern sprechen können. Er sagt, dass der Makler bis Juni das Alleinverkaufsrecht hat - davon unabhängig macht er auch keinen Eindruck, dass er Interesse an einem privaten Verkauf hat (wahrscheinlich aus Gründen, die mit seiner Frau in Zusammenhang stehen).
Gar nicht - es sei denn, Du pokerst hoch und wartest bis Juni. Aber auch dann kommt es noch auf den Vertrag an, der mit dem Makler geschlossen wurde.
Kann ich denn wenigstens die Maklerprovision verhandeln - sozusagen Halbe Halbe?
Versuchen kannst Du alles. Mit etwas Glück lassen sich der Makler und der Verkäufer darauf ein.
Danke für Deine Antwort :-) wie doof kann man sein, wenn ein Käufer schon da ist, alles an einen Makler zu geben :-/
So ein Makler ist nicht das Schlechteste, gerade in Scheidungsfällen. Häufig haben die Noch-Eheleute nämlich extrem unterschiedliche Vorstellungen von dem Wert des Hauses und unterstellen dem anderen grundsätzlich Bösartigkeit, wenn das Haus zu einem geringeren Preis verkauft werden soll. Da ist so ein Makler als neutrale dritte Person sehr hilfreich, den tatsächlich am Markt erzielbaren Preis auch den beteiligten Parteien klar zu machen. Mit etwas Pech würdest Du das Haus nämlich ohne Makler gar nicht kriegen, weil sie sich nicht über einen Preis einigen können...
meiner Meinung nach nichts in dieser Richtung ( ich würde eine Summe die mir richtig erscheint, schriftlich dem Eigentümer zukommen lassen und dann abwarten. (hier tune ich mich etwas leicht, weil ich bewerten kann ) besorgen Sie sich einen der Ihnen hier helfen kann.Abschließender Rat " nichts mit Gewalt kaufen. Immobilien gibt es an jeder Ecke,der Markt ist nich mehr so toll. Es sei denn, Sie wollen, aus welchen Grund auch immer, gerade dieses Objekt erwerben.
Grundsätzlich hat der Makler dir gegenüber nur Anspruch auf Provision, wenn er die Vermittlung nachweisen kann.
Wenn du ihn nie angerufen hast und er deine persönlichen Daten nicht kennt, kann er auch nicht glaubhaft das Gegenteil behaupten.
Schwieriger ist die Vertragsbeziehung zwischen den Verkäufern und dem Makler. Vermutlich ist der Vertrag so gestaltet, daß die Eigentümer gar nicht ohne Makler verkaufen dürfen. In diesem Fall müßten die Verkäufer erst den Maklervertrag kündigen und abwarten bis er ausgelaufen ist.
Ja, bis dahin ist das Haus wohl verkauft :-(
ich sehe es genauso reden Sie nochmals mit dem wirklichen Verkäufer, unterlassen Sie jeglichen Kontakt mit dem Makler, wenn der Makler in keinsterweise für Sie tätig war, fällt meines wissens auch keine Provision füe Sie an, aber aufgepasst, Makler können sehr trickreich sein.