Wie können wir rechtlich gegen den Tüv vorgehen (genaueres steht unten)?

7 Antworten

Da kann der TÜV eigentlich Nichts dafür, da würde ich eher anraten den zu verklagen der das Allrad nachgerüstet hat. Wenn da im Getriebe ne Welle bricht weil eine Achse angetrieben wird wurde es nicht ordentlich gemacht oder die Welle war bereits kurz vorm Abreissen. Fährt man, unbedacht dessen dass es ein permanent-Allrad ist (manchmal passiert es auch dass da eine Differenzialsperre eingelegt wird und die dann eingelegt festhängt), in einen Bremsenprüfstand drückt es das Fahrzeug entweder gleich wieder raus oder der Prüfstand schaltet ab.

Wie kann eine solche Welle beim Bremsen brechen ? Da muss ein Vorschaden gewesen sein sonst kann das gar nicht anders .

 Das muss der Wagen abkönnen auch wen ein DIV. nicht vorhanden war .  Oder wie gehabt schlechte VW Qualität  da geht in letzter Zeit viel hinüber was man so im Bekanntenkreis so hört  Steuer ketten Steuergeräte Rost wo keiner sein darf an tragenden Teilen der nur durch nachträgliche Versiegelung zu tage gekommen ist  . 

Und das bei einen 2 Jahre alten Auto  . Ich sehe da gar keine Chance etwas vom TÜV oder Prüfer zu bekommen  .  

Das ist das Betriebsrisiko am Auto kann immer was brechen abfallen und  oder Feuer fangen das ist halt Pech das beim TÜV passiert ist  , es hätte auch auf der Autobahn bei einer Vollbremsung passieren können . 

freejack75  16.06.2015, 20:41

Ohne Gegenlauf trägt der Bremsenprüfstand über die nur eine angetriebe Achse ein Moment in den Antriebsstrang ein. Mit einer normalen Fahrsituation hat das nichts zu tun. 

Die Prüforganisationen sin dgegen Schäden versichert. Dafür muß aber der Prüfer den Schaden Schuldhaft verursacht haben. Geht bei der Prüfung etwas kaputt, das die Prüfung normalerweise aushalten müßte, dann ist das kein Verschuldendes Prüfers.

Der Prüfer kann auch davon ausgehen, daß sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet, sofern es nicht offensichtlich erkennbar ist.

Wenn er die Daten einen Serien-Allradfahrzeugesin den Computer eingibt, wird ihm ein Hinweis angezeigt, dass der Wagen mit Allradantrieb u.U. nicht oder nur mit bestimmtem Prüfablauf im Bremsenprüfstand geprüft werden kann.

Veränderst Du das, dann kann der Prüfer das auch nicht wissen und muß davon ausgehen, daß sich dieses Auto genau so prüfen läßt, wie ein baugleiches unmodifiziertes Fahrzeug.

Diesbezüglich trifft ihn also kein Verschulden, Du hättest ihn also darauf hinweisen können.

Die  Geschwindigkeit eines Rollenbremsenprüfstandes beträgt ca 6 km/h, das gleicht jedes Differential aus. Wenn Dein Antrieb so konzipiert ist, daß er kein Mittendifferential hat, dann drückt der Bremsenprüfstand den Wagen entweder aus der Rolle oder er schaltet ab. i.d. ist das bei Rollenanlauf schon bei 250 daN pro Rad.

Wenn dabei ein Getriebe kaputt geht, ist von einem Vorschaden auszugehen.

Ich habe selbst schon zig Fahrzeuge in einen Ein-Achs-Rollenprüfstand gefahren, die permanenten Allradantrieb hatten. Mehr als aus der Rolle fliegen oder Abschalten des Prüfstanden ist in den letzten 15 Jahren nie passiert und da waren auch Fahrzeuge mit Leergewichten von 14t und mehr bei.

Die Organisation haftet auch nicht für Schäden die aufgrund eines Mangels bei der Prüfung defekt gehen:

Beispiele:

- hier haftet die Prüforganisation nicht:

- Bremsleitung platzt bei Vollbremsung

- Turbolader platzt bei AU (Defekt durch Vorschaden)

- Prüfer klopft / drückt Löcher in durchgerostete Karosserieteile

- hier haftet die Prüforganisation / die Versicherung:

- Prüfer fährt Auto in die Grube

- Prüfer beschädigt Felge beim Einfahren in den Bremsenprüfstand

- Prüfer fährt gegen Rolltor, das zu nicht ganz oben war.

- Prüfer verschmutzt Deine hellen Sitze mit seinem Kittel / schmutzige Hände.

In Deinem Fall sieht das schlecht aus, denn das war vom Prüfer weder vorsätzlich noch fahrlässig.

Die Frage ist, ist der Allrad in den Papieren eingetragen? Wenn ja, zieht die Aussage des Prüfers nicht, man hätte es ihm sagen müssen. Die Informationspflicht hätte dein Vater mit der Übergabe der Papiere dann erledigt. Wenn es nicht eingetragen ist, trifft den Prüfer keine Schuld.

Der Prüfer an sich hat das aber nicht zu entscheiden sondern letztlich der Chef der Prüfstelle, an den muss sich dein vater wenden, Diskussionen mit dem Prüfer selber sind sinnlos, weil der das nicht zu entscheiden hat.

Bringt das nichts, hilft nur der Gang zum Anwalt, was sich bei der Summe allemal lohnt.

Na der Tüv, bzw. dessen Betriebshaftpflicht. 

Woher soll der ahnen, dass das vorgeführte Fahrzeug nicht den üblichen Regeln der Technik entspricht? 

Rizilaus  16.06.2015, 20:05

Er hätte sich ja mal die eingetragenen Sachen im Fahrzeugschein durchlesen können. Wenn es einen Umbau auf allrad gegeben hat, sollte dort etwas vermerkt worden sein.

Skinman  17.06.2015, 13:44
@Rizilaus

Außer der war (noch) nicht eingetragen.

Wäre dann ebenfalls Schuld des Halters, wie ich das sehe.