Wie kann man nachweisen, dass das Fahrrad richtig abgeschlossen war?
In meinen Versicherungsbedingungen steht, dass das Fahrrad richtig abgeschlossen gewesen sein muss, damit die Versicherung im Falle eines Diebstahls bezahlt. Aber wie kann ich das nachweisen? Das Fahrrad ist weg und am Tatort waren keine Reste vom Schloss.
6 Antworten
Indem Du genau beschreibst, wo das Fahrrad abgestellt war ... wenn es möglich gewesen sein sollte, dann müsstest Du das Fahrrad mittel der Absperrvorrichtung irgendwo angeschlossen/dazugeschlossen haben.
Gut wäre, wenn jemand dabei gewesen wäre, der bestätigen kann, dass Du das Fahrrad abgeschlossen hast.
Oder, wenn Du jemand benennen könntest, der das richtig abgesperrte Fahrrad in der fraglichen Zeit gesehen hat.
Mehr kannst Du nicht machen ... und das muss auch genügen.
Wichtig ist Deine Aussage und Beschreibung des Vorganges, wie Du das Fahrrad abgestellt (und warum gerade dort abgestellt hast).
Eine halbwegs genaue Zeitangabe ... und ganz wichtig, was Du einmal gesagt hast, bei dem sollst Du auch bleiben. Keine widersprüchliche Story ...
Viel Erfolg
lg
e
In den meisten Fällen reicht die Angabe gegenüber der Polizei und gegenüber der Versicherung, das Rad sei verschlossen gewesen. Das nennt man Treu und Glauben. Versicherungen sind nicht so böse, wie immer behauptet wird. Nur wer lügt und anschließend auffliegt ist selber schuld.
die Versicherung kann aber nicht nachweisen, das es nicht abgeschlossen war. Hast du die Rechnung bzw. Bezeichnung des Fahrradschlosses ? Schicke die Info zur Meldung dazu und gut ist
Du musst das bei der Anzeigeerstattung bei der Polizei angeben und versuchen, Dein Fahrradschloss möglichst genau zu beschreiben (Schloßart, Marke etc.). Das genügt.
Wenn das Fahrrad versichert ist, dann muss man auch die Fahrradgestellnummer angeben.
Du musst meist angeben, welches Schloss du hattest und den dazugehörigen Schlüssel einschicken (denn der wurde ja nicht gestohlen).