Muss man das Fahrrad in der Garage abschließen?
Hallo Leute,
mein Fahrrad wurde mir gestern aus der Garage gestohlen.
Jetzt möchte ich gerne wissen ob es denn in der Garage trotz nicht abgeschlossenem Schloss versichert ist.
Müsste doch eigentlich oder? Das ist doch mein Grundstück und da muss man es doch nicht abschließen oder liege ich da falsch?
Danke im voraus
LG Janhex
4 Antworten
Zwei Voraussetzungen müssen gegeben sein:
1. Die Hausratsversicherung schließt das Fahrrad mit ein.
2. Die Garage war verschlossen.
Wenn der zweite Punkt nicht zutrifft, brauchst Du einen sehr guten Versicherungsvertreter. Weil die keine Kunden verlieren wollen, sind sie oft sehr hilfsbereit.
Wenn eine Versicherung aus Kulanz zahlt ok, aber wenn der Vertreter da was strickt macht er sich mit dem Kunden gemeinsam strafbar da er damit die anderen Beitragszahler bzw. die Versicherung betrügt - bitte nicht unterschätzen und eine strafbare Handlung als guten Kundenservice ansehen!
sofern eine entsprechende Versicherung (Hausratv. oder spezielle Fahrradv.)besteht und das Fahrrad aus einer abgeschlossenen Garage entwendet wurde, besteht iaR Versicherungsschutz.
Es muss zwingend ein Einbruch-Diebstahl vorliegen!
Wenn die Garage verschlossen war, das aber bedeutet, sie müsste aufgebrochen worden sein.
Mir ist auch mal ein Rad vom Grundstück weg geklaut worden, da musste ich mir anhören, dass ich es auch da hätte abschließen müssen.
Doch es muß abgeschlossen sein.Steht sicher auch so im Vertrag.