Wie kann man gesetzliche Betreuer / staatliche Betreuer wieder auflösen lassen?
Also nicht wechseln zu einem anderen Betreuer, sondern komplett auflösen lassen.
Muss ich mich da ans Betreungsgericht, Amtsgericht oder Landratsamt wenden?
Ich steige da nicht so richtig durch.
3 Antworten
Alle 7 Jahre wird geprüft, ob eine weitere Betreuung notwendig ist.
Liegen die Betreuungsvoraussetzungen nicht mehr vor, ist die Betreuung auch ohne Antrag eines der Beteiligten von Amts wegen aufzuheben. In der Praxis kommt es aber nur dann zum Tätigwerden des Gerichtes, wenn es vom Betreuten, vom Betreuer oder anderen Beteiligten beantragt wird.
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufhebung_der_Betreuung
Kann man eine Betreuung wieder rückgängig machen?Ja. Der Betreuer oder der Betreute können jederzeit einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen. Das Gericht ist verpflichtet zu prüfen, ob man die Betreuung aufheben kann. Nur wenn jemand innerhalb kurzer Zeit immer wieder einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellt, kann das Gericht es ablehnen. Fällt der Grund für eine Betreuung weg, muss das Gericht die Betreuung aufheben.
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/rechtliche-betreuung.php
Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag kann man schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen.
Ja, ich habe leider die Unterschrift gegeben, als ich damals im Landratsamt war. Das hat sich aber als den größten Fehler meines Lebens herausgestellt. Ich will das mit sofortiger Wirkung rückgängig machen lassen...
Der freie Wille ist das Problem...
Da wird ein Arzt gesagt haben, dass der nicht so 100% gegeben ist und der Richter hatte dem zugestimmt.