Wie kann man eine eingereichte Gegendarstellung auf youtube zurückziehen?
hi, ich habe vor kurzem eine Gegendarstellung auf ein gesperrtes Video eingereicht
es wurde von YT bearbeitet und akzeptiert.
Der Manager des Netzwerks sagte mir jedoch, dass er zivilrechtliche Schritte einleitet, sollte ich meine Gegendarstellung nicht zurücknehmen.
(Dass der Fall vor Gericht geklärt werden kann, war mir natürlich klar)
Im Nachhinein war es mir jedoch nicht wert, es vor Gericht zu klären, da ich mit meinem Channel eh kein Geld verdient hab, somit hab ich beschlossen meine eingereichte Gegendarstellung zurückzuziehen.
Allerdings gibt es keine Funktion auf Youtube. (zumindest hab ich intern auf YT keine dafür gefunden)
Ich habe die copyright.info und den Manager vom Netzwerk per Email angeschrieben dass ich hiermit meine eingereichte Gegendarstellung zurückziehe.
Meint ihr das sollte genügen?
Über ne Antwort würde ich mich freuen.
Lg
3 Antworten
Hallo Lenny1510
Wenn dein Video wieder entsperrt wurde müsstest du eigentich die volle Kontrolle darüber haben du kannst es also jederzeit auf privat stellen oder selber löschen.
Um was ging es denn in dem Video vielleicht hilft das bei der Einschätzung des Falles weiter ?
PS: Wenn es um ein fremdes Video ging und du quasi nur gegenüber Youtube argumentiert hast warum dieses Video entsperrt werden sollte das fällt unter Meinungsfreiheit dafür kann man dich nicht vor Gericht verklagen bzw zwingen deine Meinung zu ändern.
LG
Darkmalvet
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Deshalb kam es hier wohl zu Missverständnissen. Ob Dein Video nun offline ist oder nicht, spielt ja keine Rolle. Es war online, und das genügt für einen zivilrechtlichen Anspruch, wenn denn eine Urheberrechtsverletztung vorliegt.
Deine Gegendarstellung spielt da keine Rolle, denn sie hatte ja wohl keine Auswirkung darauf, ob das Video nun online ist oder nicht. Auch, wenn es laut YT wieder online gehen könnte.
Das heißt: Du musst abwarten, ob da eine Klage kommt oder (eher wahrscheinlich) ob nicht. Darauf hast Du keinen Einfluss mehr. Und auch die Rücknahme der Gegendarstellung spielt da keine Rolle.
Na ja, die gingen davon aus, dass Du das Ding dann wieder ans Netz stellst, wenn Du eine Gegendarstellung abgibst. Aber das hast Du ja nicht vor.
Also: Raus mit dem Ding und ... unbedingt das Schreiben aufheben, dass sie nur dann klagen wollen, wenn die Gegendarstellung aufrecht erhalten bleibt. Man kann nie wissen.
Du sprichst in Rätseln.
Wer ist "der Manager des Netzwerks"? Worum ging es im gesperrten Video? War das von Dir? Worum ging es in der Gegendarstellung?
Das ist alles so ungenau und unverständlich, dass Dir da niemand eine brauchbare Antwort geben kann.
ich glaube ihr versteht die Frage falsch
Das Video um welches es geht ist unwichtig!
Es geht mir nur um die Frage ob ich eine bereits eingereichte Gegendarstellung zurückziehen kann bzw ob es ausreicht, dem Netzwerk und/oder YouTube in einer E-Mail zu sagen, dass man die Gegendarstellung hiermit zurückzieht und diese dann nichtig wird
Es versteht schon keiner, was Du genau mit Gegendarstellung meinst, und wen oder was mit "Das Netzwerk".
Eine Gegendarstellung reicht man ein, sobald ein Video von sich aus gesperrt und der Kanal daraufhin gestriked wird,man jedoch der Ansicht ist, dass das Video unzurecht gesperrt wurde
In meinem Fall lässt sich streiten, ob das Video ungerechtfertigt gesperrt wurde, da ich Videomaterial von einem Rapper verwendet habe, dieses jedoch zensiert war.
Im Nachhinein ist es mir aber nicht wert, wegen sowas vor Gericht zu gehen und möchte meine bereits eingereichte Gegendarstellung zurücknehmen
Daher die Frage, ob es ausreicht wenn ich dem Netzwerk, welches mich gestriked hat (oder die Youtube-copyright-info) einfach in einer Email schreibe, dass ich meinen Strike zurücknehme (auf YouTube selbst kann man Gegendarstellungen nur einsenden aber nicht zurückziehen, zumindest hab ich keine funktion dafür gefunden) und diese dann nichtig werden
Müsste eigentlich hulle sein, so lange Du das Video offline lässt.
Hmm scheint als ob hier nur Leute sind, die sich mit YouTube kaum auskennen... das Video ist ja onehin schon vom Netzwerk weltweit gesperrt worden und darum gehts nicht!
Die Gegendarstellung haben sie trotzdem erhalten und können mich daraufhin anklagen.
Meine frage ist wie schon gesagt: ob es ausreicht die Gegendarstellung für nichtig zu erklären, wenn ich dem Netzwerk welches mein Video gesperrt hat und youtube inform einer Email bescheid gebe, dass ich meine Darstellung zurückziehe.
Wie will jemand dich darauf verklagen dass du gegen eine Moderationsentscheidung Einspruch erhoben hast das ist dein gutes Recht und wenn Youtube dem zu Unrecht stattgibt dann liegt der Fehler bei Youtube dafür kannst du nicht verklagt werden.
Wenn du das Video hochgeladen hast dann lösche es eben damit ist die Sache vom Tisch man dich nicht dafür verklagen dass du Anhand deiner Meinung argumentierst.
Ja das weiß ich ja, das Netzwerk hat mir allerdings geschrieben, dass eine Zivilklage kommt, sollte ich meine eingereichte Gegendarstellung nicht zurückziehen, und dieses habe ich in schriftlicher form anhand EMail auch getan
Ich habe dem Netzwerk sowie YouTube geschrieben dass ich meine Gegendarstellung zurückziehe.
Eigentlich dürfte dann ja nix passieren oder?