Ist das schon Urheberrechtsverletzung? Oder nicht (Teil 2)?
Hallo,
Ich habe neulich diese Frage gestellt basierend darauf, dass ich als Grafiker die Idee hatte in Dragonball Fan Foren, den Fans anzubieten (für Geld) sich selbst von mir als Dragonball Anime Charakter digital zeichnen zu lassen (sodass es den gleichen und offiziell aussehenden stil hat). Da ich aber den Namen Dragonball und sogar den Hauptcharakter (Son Goku) auf einem der Werbebanner hatte, wurde mir hier gesagt das dies natürlich nicht geht.
Nun habe ich einige Änderungen vorgenommen:
- den Namen Dragonball erwähne ich nicht mehr, sondern umgehe das ganze indem ich z.B. schreibe ,,werde Teil von Gokus Team!,,
- Den Hauptcharakter habe ich entfernt und nur meinen eigenen kreierten Charakter auf dem Banner gelassen. (Dieser war mit Son Goku zusammen auf dem Bild)
- Ich habe alle bekannten charaktere und den Namen ,,Dragonball,, aus allem gestrichen
Das einzige was nur noch da ist, sind meine eigen gestaltenden Charaktere (gezeichnete Fans) und im Text des Posts hier und da mal erwähnte Namen von Charakteren die in Dragonball vorkommen (kein Bild dieser). Das letzte Material das ich noch vom Anime verwende sind bilder (Von Locations des Animes) die nur als Hintergrund für die präsentierten Charaktere der Fans verwendet werden.
Befinde ich mich jetzt auf der sicheren Seite? Oder welche Abstriche muss ich sonst noch machen? Der Stil allein des Animes ist ja wohl nicht geschützt denk ich mal.
2 Antworten
Nur damit ich das richtige verstehe, du hast nen Charakter ganz exakt komplett nachgezeichnet, auch noch in ein komplett offenes Forum gestellt und dann auch noch einfach so den Namen verwendet, ohne Backlink etc.? Lalülala!
Bitte richtig lesen! Ich habe NIX abgezeichnet ich habe FANS im STIL von Dragonball gezeichnet. Als würde ich dich im Stil von Simpsons zeichnen, so kann man es auch sehen.
Das letzte Material das ich noch vom Anime verwende sind bilder (Von Locations des Animes) die nur als Hintergrund für die präsentierten Charaktere der Fans verwendet werden.
Auch das geht natürlich nicht ohne Genehmigung.
Der Stil allein des Animes ist ja wohl nicht geschützt denk ich mal.
Nein, das nicht. Aber da steht immer noch das UWG sowie das Markenrecht im Raum. Bei Marken ist es ganz klar geregelt mit der rechtsverletzenden Ähnlichkeit. Bei Designs ist das schwieriger. Ich würde allerdings sagen, dass hier ein neues Kunstwerk entsteht. Damit müsste es möglich sein.