Was kann man tun, wenn einem eine FanFiction gestohlen wurde?

8 Antworten

Wenn es so ist, ist das ein Verstoß gegen das geltende Urheberrecht und die Autorin kann dagegen klagen. Das Recht entsteht mit der Veröffentlichung. Das Datum der WORD Datei ist dabei leider kein guter Beweis, weil wie oben geschrieben das Datum auch manipuliert werden könnte. Wenn aber der Beitrag schon veröffentlicht war, und erst dann plagiiert, liegt das Recht eindeutig bei deiner Freundin, denn Sie hat mit ihrer Veröffentlichung ihr Urheberrecht gesichert. Um solche Fälle zu vermeiden, gibt es notarielle Treuhänder, denen man eine CD oder die Datei seines Werkes zuschickt und mit diesem Datum, weil "veröffentlicht" ist das Urheberrecht gesichert und man kann in Ruhe einen Verlag suchen. Das kostet eine Gebühr, aber die ist, gemessen an einem möglichen Schaden, gering. Siehe unter priormart.com

Wenn ich die ganzen Antworten hier lese – von wegen Schadensersatz, Polizei, Anzeige, Beweise und den Dieb auch noch öffentlich anprangern –, stellen sich mir die Nackenhaare auf. Die einzig richtige Antwort ist auch die kürzeste und zwar die von assamit, auch wenn nicht gleich die Admins angeschrieben werden müssen. Die Moderatoren reichen meist. Beinahe alle FF-Seiten haben in ihren Regeln stehen, dass Plagiate nicht geduldet werden.

Du hast nur »Fanfiktion« geschrieben, aber du meist bestimmt, dass das Plagiat bei fanfiktion.de hochgeladen wurde. Also müssen die Mods dieser Seite kontaktiert werden. Über Hilfe > FAQ steht unter »Geschichten« als dritter Punkt »Was sind Plagiate?«. Klickt man das an, bekommt man eine kurze Erläuterung. Gleich darunter steht, dass Fanfiktion.de Plagiatoren aufs Schärfste verurteilt und dass gemeldete Plagiate sogar zur Accountlöschung (des Diebs) führen können.

Deine Freundin ist also schon mal auf der sicheren Seite. Wo wir gerade bei Seiten sind: Die meisten FF-Seiten zeigen an, wann eine Geschichte begonnen wurde und wann ihr letztes Update stattfand. Wenn es nicht angezeigt wird, können die Admins das herausfinden. Daher muss deine Freundin nichts mit dem Erstelldatum ihrer Word-Dateien beweisen. Das ist Unfug.

Bei fanfiktion.de muss man nicht registriert sein, um eine gestohlene Geschichte zu melden. Klickt man oben auf »Support«, erhältst man eine Mailadresse, an die man sich wenden kann, wenn einer der User gegen die Nutzungsbedingungen (darunter steht auch das Urheberrecht) verstößt. Schreib den Moderatoren eine freundliche Mail, schildere den Fall sachlich, gibt am besten noch den Link zu MyFF an und lass sie das prüfen. Die Damen und Herren von fanfiktion.de regeln die Situation erfahrungsgemäß recht schnell zu Gunsten des Bestohlenen.

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Einige Infos zu Fanfiction und Urheberrecht: Jeder hat natürlich für seine eigene Geschichte das Urheberrecht. Da es sich hier jedoch um Fanfiction handelt, sieht die Sache noch ein bisschen anders aus. Der FF-Autor benutzt Charaktere und Schauplätze, die ein anderer Autor erfunden hat. In diesem Sinne verstößt jede Fanfiction ein kleines bisschen gegen das Urheberrecht. Fanfiction, also Geschichten zu Büchern/Filmen/Serien anderer Autoren, ist nicht automatisch erlaubt, weil man damit kein Geld verdient. Einige Autoren gehen mit Anwälten gegen Fanfiction-Autoren an. Viele FF-Seiten haben in ihren Hilfe-Seiten eine Liste mit Personen, die Fanfiction verbieten. Bei einem Plagiat im Bereich Fanfiction einen Schadensersatz fordern zu wollen ist unsinnig, denn niemandem ist ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, denn man hat mit seiner Fanfiction ja kein Geld gemacht oder machen wollen. Sollte man seine Fanfiction, wie jemand hier schrieb, einem Verlag anbieten, dann würde der FF-Autor zum Plagiator werden. Kein Verlag mit Verstand veröffentlicht Fanfiction! Einen Dieb öffentlich anzuprangern ist nur was für Leute, die gern Kindergarten spielen. Wozu die Mühe oder die ganze Aufregung? Die Moderatoren kümmern sich nach der Meldung drum. Also immer schön locker bleiben. :)

FanFicfan  23.03.2020, 13:18

Das Fanfictions nicht verfilmt werden/wurden, stimmt so nicht ganz ich weiß von zwei Fällen wo genau das passiert ist, nämlich 50 shades of grey(das war ursprünglich eine Twilight Fanfiction), und zwei Folgen der TV-Serie Xena deren Drehbücher auch aus der Feder einer Fanfiction-Autorin stammen.

verreisterNutzer  26.03.2020, 02:59
@FanFicfan

Du schreibst es doch selbst: die Twilight Fanfiction wurde umgeschrieben, denn als Twilight-Film wäre sie nie erschienen, als eigenständiger Film schon. Drehbücher zu Xena sind Drehbücher und keine Fanfiction, auch wenn die Autorin Fanfiction geschrieben hat. Insofern stimmt meine Aussage weiterhin, dass Fanfictions bisher nicht verfilmt wurden.

Schreib den anderen Autor an und fordere ihn auf, den Text zu löschen. Bleib aber höflich und sachlich, denn wirst du beleidigend und er rennt zu den Moderatoren, dann bist du die Böse. Reagiert er nicht oder weigert sich, wende dich ans Supportteam und lege dein Problem mit Links zu beiden Texten dar.

hatt sie auf dem pc gespeicherte dateien dazu word oder anderes welche ein datum anzeigen und als beleg gelten könnten -

sie soll ihn öffentlich anprangern und ihn des plagiates beschuldigen - wie andere es aufnehmen seih dahingestellt - nehmen sie es negativ auf - kann es soweit gehen dass er nen neuen accout braucht - scham - sperre - wer weiss -

nur dann wäre auch falscher ruhm weg

falls ihr daten und fackten der erstellung dieser geschichte beweisen könnt - anzeige erstatten - diebstahl des geistigen eigentums - mittlerweise sind se ja im urheberecht mehr als fleissig - ob sich verklagen lohnt ?? sie hätte die geschichte ja an einen verlag verkaufen können - schadens ersatz - verdienst ausfall -

Am besten ihr geht mal zu nem anwallt - der kann euch bestimmt am ehesten helfen

stelari  17.06.2012, 15:11

hatt sie auf dem pc gespeicherte dateien dazu word oder anderes welche ein datum anzeigen und als beleg gelten könnten

was kein zugelassener Beweis wäre - was digitale Dateien grundsätzlich niemals sind da man sie manipulieren kann

Ryuuk  17.06.2012, 15:16
@stelari

was wäre in dem fall den ein zugelassener beweis?

GerdausBerlin  18.06.2012, 06:18
@Ryuuk

"Der Beweis bezeichnet die Feststellung eines Sachverhalts als Tatsache in einem Gerichtsverfahren aufgrund richterlicher Überzeugung." Siehe de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen)

Wenn also ein Gericht zur Überzeugung gelangt, dass du der Urheber von Text X bist, dann gilt dies als bewiesene Tatsache. Aber wahrscheinlich wolltest du nach Beweis-Mitteln fragen, die vor einem Zivilgericht zugelassen sind. Es sind laut Quelle oben:

  • Augenschein, §§ 371 f. ZPO,

  • Zeugen, §§ 373 ff. ZPO,

  • Sachverständige mit deren Gutachten in der Sache, §§ 402 ff. ZPO u.a. (Sachbeweis),

  • Urkunden, §§ 415 ff. ZPO,

  • Parteivernehmung, §§ 445 ff. ZPO.

Auch der letzte Punkt kann genügen: Wenn du dem Gericht glaubhaft erzählst, dass (und notfalls warum) du der Urheber bist, dann bist du es auch!

Aber genaugenommen kann man seine Urheberschaft an einem Werk gar nicht beweisen - und muss es auch nicht, wie ich hier ausführlich ausführe: http://tinyurl.com/btwe4jy

Denn laut UrhG genügt es, wenn man behauptet, der Urheber eines Werkes zu sein. Dies gilt dann so lange als wahr, bis das Gegenteil bewiesen ist. Und das Gegenteil lässt sich beweisen! Etwa durch den Nachweis, dass ich das Werk schon kannte, bevor du es erstmals öffentlich vorgestellt hast.

Und dazu sind eben Zeugen brauchbar. Etwa die Teilnehmer an einer Lesung. Oder die Leser eines Forums. Oder die Leser meines Manuskripts vor dessen Veröffentlichung (das kann auch ein Notar sein, der gilt vor Gericht als glaubwürdig - aber das kann auch deine Frau sein oder deine Putzfrau ...).

Gruß aus Berlin, Gerd

Katerschwarz  23.06.2012, 03:04
@GerdausBerlin

aber gerd - angenommen ich habe es mit datum ausgedruckt ?? bzw. es lässt sich der upload anhand datum und uploader ip nachweisen ??

  • 1 Strike... melde das dem Support...
  • 2 Strike... Abmahnung, Unterlassung, Schadensersatz
  • 3 Strike... Klage gegen alle beide wenn sie nicht reagieren, denn erfährt ein Betreiber von einer Rechtsverletzung, so muss er reagieren um nicht selbst in die (Stör)haftung zu geraten, denn er sitzt dann mit im Boot.

Du musst als Urheber nichts beweisen (§ 10 UrhG), denn du gilst solange als Urheber, bis das Gegenteil bewiesen wurde, was Aufgabe der Gegenseite wäre - sie müsste dann beweisen, dass du es nicht bist.