Darf ich im Mario Design einen Twitch Avatar und Emotes zeichnen und legal verwenden?
Hallo :) um auf die Frage genauer einzugehen: Ich möchte mir für Twitch einrn Avatar/ Maskottchen kreieren. Angefreundet habe ich mich mit dem Gedanken, den Buu Huu von Mario als Grundform zu nehmen und ein paar Details hinzuzufügen, dass er nach mir aussieht, also z.b. eine Brille aufsetzen, Wimpern usw. Dieses Design würde ich auch nutzen um eigene Emotes zu zeichnen :) Ist das legal, gilt das als Fanart, oder fällt das schon in Copyright Richtlinien?
Dankeschön :)
Grüße
aoni_chan auf twitch
2 Antworten
- Das Original kann geschützt sein als Werk der bildenden Künste im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke oder nicht. Das wissen wir nicht. Darüber entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht anhand der Schöpfungshöhe der Grafik.
- Das Original kann geschützt sein als Marke im Sinne von § 4 Entstehung des Markenschutzes oder nicht. Das wissen wir nicht. Das kann man recherchieren, etwa beim DPMA.de. Was man dann nicht tun darf mit der Grafik, das steht in § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.
Eine Grafik kann gleichzeitig durch 1 und durch 2 geschüzt sein - oder nur durch 1 oder nur durch 2 oder überhaupt nicht.
Im Falle von 1 gibt es diese Möglichkeit: Was ist eine freie Benutzung?
Im Falle von 2 kommt es darauf an, ob du die Marke benutzt, um eine Ware zu verkaufen und so - oder nicht, also zum Beispiel nur dazu, etwas damit herumzublödeln. Siehe dazu auch die Beispiele "lila Kuh" und "Bums mal wieder" in Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich glaube nicht, wen du es etwas veränderst ;)
Ok :) hoffe es antwortet evtl. Noch jemand, der vielleicht in der branche arbeitet xD danke :) habe ja ein foto beigefügt wie es aussehen würde.