Darf ich im Mario Design einen Twitch Avatar und Emotes zeichnen und legal verwenden?

2 Antworten

  1. Das Original kann geschützt sein als Werk der bildenden Künste im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke oder nicht. Das wissen wir nicht. Darüber entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht anhand der Schöpfungshöhe der Grafik.
  2. Das Original kann geschützt sein als Marke im Sinne von § 4 Entstehung des Markenschutzes oder nicht. Das wissen wir nicht. Das kann man recherchieren, etwa beim DPMA.de. Was man dann nicht tun darf mit der Grafik, das steht in § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Eine Grafik kann gleichzeitig durch 1 und durch 2 geschüzt sein - oder nur durch 1 oder nur durch 2 oder überhaupt nicht.

Im Falle von 1 gibt es diese Möglichkeit: Was ist eine freie Benutzung?

Im Falle von 2 kommt es darauf an, ob du die Marke benutzt, um eine Ware zu verkaufen und so - oder nicht, also zum Beispiel nur dazu, etwas damit herumzublödeln. Siehe dazu auch die Beispiele "lila Kuh" und "Bums mal wieder" in Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich glaube nicht, wen du es etwas veränderst ;)

hofilieschen 
Beitragsersteller
 23.02.2021, 12:53

Ok :) hoffe es antwortet evtl. Noch jemand, der vielleicht in der branche arbeitet xD danke :) habe ja ein foto beigefügt wie es aussehen würde.