Wie kann ich Widerspruch gegen das Ergebnis eines Psychologischen Tests wegen Umschulung einlegen?
Gestern erhielt ich das Ergebnis eines psychologischen Tests des Jobcenters (Psychologischer Dienst, Arge), das besagt, ich sei nicht in der Lage eine Umschulung durchzuhalten. Die Psychologen beziehen sich zur Begründung auf Fehlzeiten von mir in der Schule vor etwa 16 Jahren und andere Dinge, die mir als übertrieben vorkommen, z. B. ich sei während des Tests auf Toilette gegangen, deshalb wird an meinen sozialen Kompetenzen gezweifelt. Obwohl ich Abitur mit Durchschnittsnote 2,7 habe, ein Vorbereitungskurs zur Umschulung mit der Note 2 (gut) abschloss, schon einen Ausbildungs- und Praktikumsplatz für die schulische Ausbildung habe, wird behauptet meine intellektuellen Fähigkeiten seien für eine Umschulung nicht ausreichend. Was muss ich beachten, wenn ich diesen Behauptungen schriftlich widersprechen will?
4 Antworten
in deutschland gibt es generell das recht auf widerspruch. so auch in deinem fall.
du solltest beachten, dass du es mit einer behörde zu tun hast. dort bist du oftmals den launen des zuständigen sachbearbeiters ausgeliefert. es wäre vielleicht vorteilhaft wenn du dir für den widerspruch einen rechtsbeistand (anwalt) nimmst. dann wird das willkürverhalten der sachbearbeiter doch recht schnell abgelegt.
Du bist verrückt niemand wird dir glauben :)
Hallo, erstmal SOFORT schriftlich widersprechen: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 26.07.2011 ein. Der Brief sollte an den / die SachbearbeiterIN gehen. Den Brief würde ich zusammen mit einem Zeugen abgeben, und mir die Abgabe des Briefes auf jedenfall quittieren lassen. mit Datum usw. Wenn das erledigt ist, würde ich mich um rechtlichen Rat kümmern, es gibt im Netz dafür spezielle Foren. Viel Glück
Es hilft dir nicht, wenn du dem wiedersprichst, denn der Umschulung können sie dennoch wiedersprechen. Es gibt leider kein Recht auf Umschulung. Ich nehme an, sie wollen dich über einen Antrag auf Teilnahme am Arbeitsleben in die Behindertenschiene bekommen, sodass die Rentenversicherung eine berufliche Eingliederung bezahlen muss. Oder Zeit schinden, damit du von dir aus deine Ausbildung aufnimmst- von einer normalen Ausbildung kann dich niemand abhalten. Glückwunsch, dass du den Platz schon hast. Damit kann dich das Amt mal gern haben.