Wie kann ich „kündigen“ (Bäckerei)?

3 Antworten

Dann geh halt an nem anderen Tag hin wenn die Chefin da ist oder ruf an.

Wenn Du jetzt kündigst und eine Probezeit vereinbart wurde dann musst Du noch 2 Wochen dort arbeiten.

Wenn keine Probezeit vereinbart wurde und Du jetzt bis zum 15. kündigst, dann musst Du noch bis nächsten Monat zum 15. arbeiten, also noch 4 Wochen...

lillibsln 
Beitragsersteller
 12.07.2018, 13:41

Wir hatten garnichts vereinbart

Messkreisfehler  12.07.2018, 13:42
@lillibsln Dann ist keine Probezeit vereinbart und somit gelten die 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

wahrheit sagen ist immer am besten und solange du den Vertrag nicht unterschrieben abgegeben hast dann können die dich auch nicht dazu "zwingen"

Messkreisfehler  12.07.2018, 13:40

Ein Arbeitsvertrag gilt auch wenn er mündlich abgeschlossen ist. Da sie schon 2 mal gearbeitet hat ist der Arbeitsvertrag natürlich abgeschlossen...

Pancake124  12.07.2018, 13:53
@Messkreisfehler

wirklich ? wusste das nicht bin erst 16 aber danke jetzt bin ich vorbereitet ;-)

"immer" wenn du erst 2x da warst?????

sag ihnen, "es passt nicht"