Wie kann ich ein Privatgekauftes Motorrad überführen?
Das Motorrad ist nicht gedrosselt, sprich ich dürfte es nicht fahren wenn der Verkäufer das Motorrad nicht drosseln würde. Das Motorrad ist ca. 35km von mir entfernt. Jetzt ist meine Frage wie soll ich das Motorrad am besten Überführen? Mit einem Anhänger, mit der evbnummer einlösen und ein Kollege fahren lassen( wie sieht es dann mit der Versicherung aus auf dem Nachhauseweg) oder kurzzeitkennzeichen?
6 Antworten
Hey am besten fahren lassen von jemanden der den großen Motorradführerschien hat.
Du gehst zur zulassungstelle und meldest einfach das motorrad an. Du bekommst dann Stempel auf das Kennzeichen.
Mit dem Kennzeichen fährst du zum Motorrad und machst es dran.
Die löcher in ein Kennzeichen kann dir jeder motorradhändler innerhalb von 2 Minuten machen. Eventuell die Abstände abmessen oder von einem alten Nummnernschild übernehmen. Oder zur not das Kennzeichen für die Fahrt nach hause provisorisch festmachen
Am besten auf einem Anhänger. Dein Kumpel dürfte es zwar ohne Kennzeichen mit einer eVB auf direktem weg zur Zulassungsstelle fahren. Aber nach dem das Fahrzeug gedrosselt wurde, muss es als nächstes vom TÜV begutachtet werden und anschließend bei der Zulassungsstelle um getragen werden. Das sind doppelte kosten. Besser erst zum TÜV und dann zulassen. Die eVB ist erst gültig sobald das Fahrzeug auf direktem weg zur Zulassungsstelle unterwegs ist. Am besten die Versicherungsgesellschaft auch darüber informieren das die eVB für die Fahrt zur Zulassungsstelle benutzt wird.
Ja, so wäre es in Deutschland richtig, wenn einlösen die Zulassung bei der Behörde ist.
Den Versicherungsvertrag brauchst du in Deutschland allerdings nicht vor der behördlichen Zulassung machen. Du erhältst die eVB als Bestätigung das die Versicherung das Haftpflicht- Risiko übernehmen wird.
Ich denke das wird in der Schweiz (richtig?) nicht viel anders sein, da mittlerweile die meisten Gesetze EU Konform sein müssen.
... also, mit einer eVBN ist ja hier bei uns die Fahrt zur Werkstatt sowie zur Technischen Prüfung und zur Zulassung versichert, wenn das Ding ein Kennzeichen hat oder eines per Reservierung abverlangt wurde. Alles doch ganz einfach, oder?
Du kannst es auf deinen namen anmelden. Nur fahren darfst du damit nicht. Hole dir die Papiere melde es an und lass es von deinem freund zur Werkstatt fahren wo es gedrosselt werden soll, fals du es nicht selbst machst. Dann ist es auf deinen Namen gemeldet und es ist die günstigste unkompliziereste Lösung. Gute Fahrt!
Welche Papiere brauche ich von ihm bzw vom Motorrad um es Einzulösen? Das Motorrad hat keine MFK (bei euch TÜV) und es ist nicht eingelöst im moment.
Am Besten auf einen Anhänger stellen, gut befestigen und so heimfahren (lassen), das ist auf jeden Fall rechtlich sauber.
Also Versicherung abschliessen und mit dem Anhänger + Motorrad drauf zu einem Händler und drosseln lassen und dann mit dem gedrosselten Motorrad auf drm Anhänger zum TÜV und einlösen lassen?