Im Kaufvertrag für Motorrad für Überführung Haftung festlegen?
Moin, mein dad hat mir gesagt, dass man in nem kaufvertrag die Haftung für die Überführung tragen kann. Also dass man ein angemeldetes Motorrad (auf den verkäufer) zu sich überführen kann mit dem kennzeiches des verkäufers (wenn er mitspielt). wie müsste das aussehen?
4 Antworten
Grundsätzlich herrscht freies Vertragsrecht. Der Übergabeort und das Transportrisiko kann frei vereinbart werden.
Dann gilt das natürlich auch so.
Das halte ich für riskant. Denn auch, wenn das rechtlich bindend sein sollte (was ich aber nicht weiß), wäre der worst case folgender:
Der Käufer verursacht einen Fremdschaden, der Geschädigte macht dafür die Versicherung des Halters (also deine) haftbar, du steigst auf in die nächsthöhere SFK.
Deine Ansprüche ggü. dem Käufer müsstest du dann ggf. zivilrechtlich geltend machen.
Bzw. alles umgekehrt, falls du der Käufer bist.
Naja, du hast ja einen Schaden. Nämlich die künftigen, höheren Versicherungsbeiträge. Die willst du dann ja sicher erstattet haben.(Hochgerechnet auf die gesamte Dauer, bis du wieder auf deiner alten FSK bist, vielleicht sogar noch mehr, weil du ja eigentlich in der Zeit eine nich günstigere SFK erreicht hättest.)
Ah sorry, ich denk immer, du bist der Verkäufer. Macht aber keinen Unterschied in der Sache. Du hättest dann also tu vertreten, dass der VK seinen Versicherungsvorteil verloren hat.
Ach nee - du bist ja nicht mal der Fragesteller. Egal - macht immer noch keinen Unterschied! 😁
Schreibt in den Vertrag rein, dass der Käufer das noch angemeldete Motorrad auf seine Verantwortung hin überführt. Außerdem reicht der Vertrag bei nem Unfall allein aus. Sollte dir was passieren kann der Verkäufer sagen und beweisen, das er das motorrad verkauft hat. Ich habe oftmals bei angemeldeten Fahrzeugen reingeschrieben, das der Käufer sich verpflichtet das Fahrzeug innerhalb einer Woche umzumelden
Es ist sogar üblich, das du ein zugelassenes Motorrad mitnimmst und dich im Kaufvertrag verpflichtest es innerhalb einer angemessenen Zeit, meist eine Woche, auf dich umzumelden.
Alles andere ist deutlich komplizierter.
Irgendwie passt das nicht was du da schreibst. Wenn ich einen schaden verursache, macht mich der Geschädigte haftbar, soweit so gut. In eine höhere sfk rutscht man dann automatisch (es sei denn man bezahlt den Schafen selber). Aber welche Ansprüche ggü dem Käufer ? Der wäre doch ich