Wie kann ich ein erteiltes Vorkaufsrecht wieder Rueckgaengig machen?
Der Sachverhalt : Ich habe eine Immobilie im Ausland zu verkaufen und einem Interessenten gegen Bezahlung ein Vorkaufsrecht eingeraeumt . Dieser Kaeufer kommt aber erst im Juni und entscheidet auch erst dann ob er ueberhaupt kaufen will ,da er die Immobilie bis anhin nur auf Bildern gesehen hat . Nun war aber jemand hier der sich nach Besichtigung sofort entschieden hat zu kaufen. Wie kann ich das Vorkaufsrecht wieder rueckgaengig machen .Das derjenige dann sein Geld retour bekommt steht ausser Frage .Genuegt es wenn ich per Mail offiziell das Vorkaufsrecht wiederrufe und ihm den bezahlten Betrag dafuer retour ueberweise ? Ich bedanke mich schon mal fuer Eure Hilfe bei diesem Problem . Gruss Tulca
3 Antworten
denkbare Möglichkeit wäre, den aktuellen Interessenten entsprechend zu informieren und zu vereinbaren, dass er nach etwaig negativer Entscheidung des anderen Interessenten bis (Frist) den Zuschlag erhält. Um ihn bei der Stange zu halten, fixierst du den aktuellen Anbotspreis für eine weitere Frist für ihn, bei sonstigem freibleibenden Anbot (d.h., nachher hast du das Recht, mit dem Preis hinauf zu gehen). Dann hast du den Verkauf des Vorkaufsrechtes lukriert - und offenbar gibt es sowieso ausreichend Interesse!!
ähhh - wo steht das mit dem Limit nach oben? in späteren Antworten auf Kommentare? Jedenfalls: in dem Fall kommt es ganz genau auf den Wortlaut an. Wäre eine gute Möglichkeit zum Ausstieg!
Das dürfte nur klappen, wenn der Vorkaufsberechtigte freiwillig auf sein Recht verzichtete, denn de facto habt Ihr einen Vertrag und den musst Du erfüllen.
Vielleicht lässt er sich ja darauf ein, wenn Du ihm etwas mehr zurückzahlst, als er selbst gezahlt hatte, als kleines Bonbon?
Ich nehme an, dass du Kaufmann/frau bist und dass du dich an die kaufmännischen Geflogenheiten hältst und natürlich somit dem Interessenten dem du ein Vorkaufsrecht (gegen Bezahlung) eingeräumt hast auch den Vorrang gibst. Das gehört sich einfach so. Vielleicht solltest du diese Angelegenheit mit dem ersten Interessenten besprechen und vielleicht findet sich ein Weg zur einvernehmlichen Einigung.
Guten Morgen Ergaenzent moechte ich noch dazu sagen , das sich der Interessent mit dem Vorkaufsrecht ein Limit nach oben gesetzt hat . 2 andere Kaufwillige aber einen hoeheren Preis geboten haben . Dann waere doch nach meinem Verstaendnis das Vorkaufsrecht nichtig wenn er bei den hoeheren Geboten nicht mitzieht . Oder ? Ich frage deshalb weil ich schon seit jahrzehnten in Asien lebe und mit deutschem Recht nicht mehr wirklich vertraut bin . Tulca