Wie ist die plausibilitätsprüfung beim Wohngeld zu verstehen?
Hallo
Wir leben zu dritt in einer Wohnung. Diese kostet im Monat 541€. Wir verdienen zusammen circa 1800€. ( eine Arbeit , 2x Kindergeld a 192€ , 1x halbwaisenrente a 180€ ) ich hätte vom Jobcenter Anspruch auf 247€. Da ich aber Sanktionen bekommen habe , fallen die 247€ komplett weg. (100%)
Nun hat uns die wohngeldstelle gesagt , wir hätten keinen Anspruch auf Wohngeld , da ich die 247€ nicht mehr bekomme. Warum ist das so ?
Kann mir jemand diese plausibilitätsprüfung nochmal verständlich erklären ?
1 Antwort
Das ist ganz einfach. Ihr habt Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 247 EUR. Um einen Miet- oder Lastenzuschuss zum Wohnen (= Wohngeld) erhalten zu können, müsst ihr nachweisen, wovon ihr euren Lebensunterhalt bestreitet, d. h. euer Einkommen muss im Verhältnis zu den Ausgaben plausibel sein. Dieses ist aufgrund der Sanktionen in eurem Fall nicht erfüllt.
Da Wohngeld keine Hilfe zum Lebensunterhalt ist, scheitert eine Leistungsgewährung an der fehlenden Plausibilität.
Das ist egal, denn in der Haushaltskasse fehlt der Betrag doch trotzdem.
Und wie sieht es aus wenn mir die 247€ nicht mehr zustehen ? Weil mein Bescheid am 31.7 zuende ist. ( habe keinen weiterbewilligungsantrag gestellt )