Wie hoch sind die Fahrtkosten die die Arge bei einer Massnahme zahlt?
Ich nehme zur Zeit an einer Massnehme der Arge teil und fahre jeden Tag mit dem Auto dahin. Kann mir jemand sagen wieviel € mir pro Kilometer erstattet werden ? Ich weiß nur das die Kilometer mit einem online Navi ermittelt werden.
11 Antworten
Wenn du die Maßnahme angetreten hast, müsstest Du auch Unterlagen zu dieser Maßnahme, WO, WER und WIE LANGE bekommen haben. Dazu gehört dann auch ein Bogen Fahrtkosten, die du vor der Maßnahme abgeben solltest, damit kein Verzug der Zahlung sich ergibt. Der Maßnahmeträger muss teilweise, diesen Bogen auch bestätigen und dann bekommst du die Einfache Strecke erstattet. Jede ARGE hat ein einges Budget, daher auch unterschiedliche KM Erstattungspreise. Ruf am besten im Servicecenter der ARGE an, damit Du diesen Bogen erneut zugeschickt bekommst.
20 Cent pro km. Aber höchstens den Preis von öffentlichen Verkehrsmitteln.
@DerHans - Du bist sehr kompetent, aber hier irrst Du. Das ist abhängig von der Maßnahme - so unglaublich sich das auch anhört. Ferner von dem Wohnort und dem Ort, an dem die Maßnahme druchgeführt wird. Ich weiß, dass zwischen 18 Cent - 28 Cent für private Verkehrsmittel gezahlt wurden. Es gelten da auch die Hubräume etc. Viele Faktoren, welche nicht logisch erklärbar sind. Meist werden höhere Kosten erstattet, als die öffentlichen Verkehrsmittel verlangen. Richtig ist, den Preis der öffentlichen Verkehrsmittel wird erstattet, wenn hier Belege vorgelegt werden.
Das ist von ARGE zu ARGE unterschiedlich, da diese selbstverwalterisch arbeiten und daher von Region zu Region unterschieldich an das Thema herangehen.
Meist orientieren Sie sich an dem steuerlichen KM-Satz für Werbungskosten. Das sind 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer einfach. ACHTUNG: Die Kilometer werden bei der ARGE mit Luftlinienkilometern gerechnet.
Oder sie zahlen dir pauschal den Betrag für den Fahrpreis (günstigster) für die kürzeste Bahnverbindung zum Zielort.
Ist zwar eine Frage der Vermittlung und da bin ich nicht sooo fit, aber ich versuche dennoch eine Ableitung.
Gemäß § 16 Abs 1 SGB II i.V.m. § 81 Abs. 2 SGB III i.V.m. § 5 Abs. 1 BRKG 20 Eurocent pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
Ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel signikant günstiger und zumutbar, ist dieser Betrag ztu Grunde zu legen.
Gilt das auch, wenn man eine Monatskarte schon hat und zu dem Vorstellungsgespräch nicht extra eine neue Einzelfahrkarte kaufen muss? Muss dann das Jobcenter trotzdem anteilig die Monatskarte zahlen?
Das muss mit der zuständigen ARGE vorher geklärt, beantragt und bewilligt werden. - Wenn es sich bei der Maßnahme um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung / MAE (1- Euro- Maßnahme) handelt, dann ist die Mehraufwandsentschädigung für die Fahrtkosten gedacht. Sind die tatsächlichen nachweislichen Fahrtkosten höher als die MAE, muss die ARGE die Differenz zwischen MAE und tatsächlichen Kosten übernehmen, oder die Maßnahme kann sanktionslos abgelehnt werden.