Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass ich das geld bekomme?

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Eine Strafanzeige bringt Dir das Geld nicht zurück. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft wird hier auf den Privatklageweg verweisen.

Falls Du einen Anwalt beauftragst und dieser reicht dann auch noch eine Zahlungsklage ein, mußt Du die Gerichts- und Anwaltskosten in der Regel vorlegen.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit online einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht zu beantragen. Dann fallen hier lediglich Gerichtskosten bis ca. 30€ an. Vor einem Mahnbescheid solltest Du aber den Schuldner nachweisbar per Einwurfeinschreiben, mit taggenauer Fristsetzung bezüglich des Geldeingangs, in Verzug setzen.

Falls der Antragsgegner allerdings im Ausland sitzt macht dies die Sache nicht leichter. Zwar kann man in manche Länder auch einen Mahnbescheid zustellen lassen, sollte aber der Antragsgegner Widerspruch einlegen, brauchst Du nicht nur einen deutschen, sondern auch einen vor dem ausländischen Gericht zuständigen Anwalt. Auch dies löst weitere Gerichts- und Anwaltskosten aus.

Bei einem Streitwert von 430,-€ beträgt Dein Prozeßkostenrisiko vor einem deutschen Gericht (falls beide Seiten anwaltschaftlich vertreten werden) ebenfalls ca. 450,-€.

Du mußt zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden. Durch die Anzeige würde der Betrüger lediglich bestraft, aber die Polizei holt dir nicht das Geld zurück. Dieses mußt du selbst einklagen, aber das geht auch ohne Anwalt und Anzeige über das Mahnverfahren. Dieses kannst du online gegen eine geringe Gebühr (wird später vom Beklagten erstattet) starten.

maccvissel  09.10.2015, 09:15

Richtig. Wobei allerdings das gerichtliche Mahnverfahren dem Schuldner die Möglichkeit läßt, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung auch ohne Begründung zu widersprechen.

Dann kann man klagen (auch ohne einen Rechtsanwalt zu Hilfe zu haben), muß jedoch als Gläubiger wieder in Vorlage treten.

Wenn sich dann der Schuldner hinter Privatinsolvenz, Hartz IV und P-Konto und was dem Pfiffikus sonst noch so an Möglichkeiten offensteht versteckt, wird das eine langwierige Geschichte. Kann 30 Jahre dauern (so lange gilt der Schuldtitel, sofern man den Prozeß gewinnt).

Man ist nie sicher vor Betrügern.

Auf jeden fall solltest Du Anzeige erstatten. Handelt es sich um einen inländischen Verkäufer sind die Erfolgsaussichten besser, als wenn Du hier Geschäfte mit einem ausländischen Händler gemacht hast. Wenn Du nun noch im Besitz einer Rechtsschutzversicherung bist, dann brauchst Du im Falle eines Prozesses nur Deine Selbstbeteiligung bezahlen. Ohne Rechtsschutz kann es bedeutend teurer werden.

wie hoch ist die wahrscheinlichkeit dass ich das Geld (430€) zurück bekomme wenn ich den Verkäufer anzeige wegen Betrug?

Eher gering. Wenn du keine Personalien des Betrügers hast, tendiert die Chance sogar gegen 0. Je nach Sachlage kann es sinnvoller sein, das Geld einfach als Lehrgeld abzuschreiben.

muss ich dann auch den anwalt zahlen, falls ich einen brauche?

Ja. Die Kosten könntest du aber in einem Zivilprozess vom Beklagten zurück verlangen. Wenn es aber keinen Prozess gibt oder der Betrüger mittellos ist, bleibst du auch auf diesen Kosten sitzen

Das kommt auf die Situation des Betrügers an. Wenn der eine arme Sau ist und bei ihm nichts zu holen ist, dann sieht es schlecht für dich aus. Wenn du nicht rechtsschutzversichert bist, musst du erstmal in Vorleistung treten (mit den Anwalts- und Gerichtskosten). Wenn du den Prozess gewinnst, bekommst du das Geld zurück. Du kannst dich schon im Vorhinein über den Betrüger informieren, zumindest ob der bei Gericht eine EV abgegeben hat.