Fremde Leute ins Haus reinlassen?

5 Antworten

du kannst versuchen, die "ungebetenen Gäste" am reingehen zu hindern, da Du aber nicht der Hauseigentümer bist, kannst Du es Ihnen auch nicht verbieten

DerBesteBayer  18.08.2010, 21:57

Das stimmt so nicht. Ein Mieter übt ein uneingeschränktes Hausrecht aus und kann in dem Fall das er in einem Mehrparteienhaus wohnt, denjenigen durchaus damit konfrontieren, wohin und was er zB. möchte, gibt nun die gefragte Person einen Grund an muss ich diese reinlassen, anders ist es wenn ich ein berechtigtes Interesse in diesem Fall ja eindutig ein sog. schutzwürdiges Interesse habe, demjenigen den Zutritt unter Hinweis dessen das sich dort z.B. ltzter Zeit unregelmäßigkeiten ereignet haben, den freien Zutritt verweigern, dieses wäre dann keine nötigung.

Sei ein Mann und lass die nicht rein

du musst niemand ins haus lassen. wenn sie berechtigt rein wollen haben sie einen schlüssel oder klingeln bei den entsprechenden bewohnern, die sie dann rein lassen.

du verwehrst ihnen ja nicht den zutritt, sondern lässt nur nicht zu, dass sie bei deinem verlassen das haus betreten.

ich verwehre solchen leuten den eintritt. umgekehrt, wenn ich ein fremdes haus betrete, klingel ich beim besuchten, auch ich so rein witschen könnte, und warte auf das öffnen durch den besuchten.

allerdings sehe ich ein risiko: kannst du es im zweifelsfall durchsetzen wenn jemand den fuss dazwischen stellt?

annokrat

Sofern du berechtigt bist (Also vom Eigentümer "Hausrecht" für den Flur bekommen hast) kannst du denen natürlich verbietne das Haus zu betreten. Abndere besuchen dürfen die natürlich. Wenn sie es dann tun. Sieh dazu auch §903 BGB.

Da hast du vollkommen Recht - du mußt diese Leute nicht reinlassen!