Fremde Leute ins Haus reinlassen?
ich wohne in einem Mietshochhaus mit vielen Wohnungen. Oft kommt es vor, wenn ich das Haus verlasse bzw. reingehen will, dass fremde Leute diese Gelegenheit eiskalt ausnützen und ins Haus durch die von mir geöffnete Haustüre reingehen wollen. Oft sind mir diese Fremden auch unsympathisch bzw. ich kenne sie nicht mal. Wer berechtigt reinwill, hat als Bewohner entweder seinen Schlüssel oder klingelt bei denjenigen Leuten, die er besuchen will. Also könnte ich wohl doch zu diesen Fremden sagen, dass ich sie nicht reinlassen will, oder? Bei uns hat es nämlich schon mehrere Diebstähle im Keller gegeben, oder Saufgelage im Hausflur veranstaltet ohne Bewohnerbeteiligung. Da haben auch schon mal Glasscherben ein Wörtchen mitgesprochen.
5 Antworten
du kannst versuchen, die "ungebetenen Gäste" am reingehen zu hindern, da Du aber nicht der Hauseigentümer bist, kannst Du es Ihnen auch nicht verbieten
Das stimmt so nicht. Ein Mieter übt ein uneingeschränktes Hausrecht aus und kann in dem Fall das er in einem Mehrparteienhaus wohnt, denjenigen durchaus damit konfrontieren, wohin und was er zB. möchte, gibt nun die gefragte Person einen Grund an muss ich diese reinlassen, anders ist es wenn ich ein berechtigtes Interesse in diesem Fall ja eindutig ein sog. schutzwürdiges Interesse habe, demjenigen den Zutritt unter Hinweis dessen das sich dort z.B. ltzter Zeit unregelmäßigkeiten ereignet haben, den freien Zutritt verweigern, dieses wäre dann keine nötigung.
Sei ein Mann und lass die nicht rein
du musst niemand ins haus lassen. wenn sie berechtigt rein wollen haben sie einen schlüssel oder klingeln bei den entsprechenden bewohnern, die sie dann rein lassen.
du verwehrst ihnen ja nicht den zutritt, sondern lässt nur nicht zu, dass sie bei deinem verlassen das haus betreten.
ich verwehre solchen leuten den eintritt. umgekehrt, wenn ich ein fremdes haus betrete, klingel ich beim besuchten, auch ich so rein witschen könnte, und warte auf das öffnen durch den besuchten.
allerdings sehe ich ein risiko: kannst du es im zweifelsfall durchsetzen wenn jemand den fuss dazwischen stellt?
annokrat
Sofern du berechtigt bist (Also vom Eigentümer "Hausrecht" für den Flur bekommen hast) kannst du denen natürlich verbietne das Haus zu betreten. Abndere besuchen dürfen die natürlich. Wenn sie es dann tun. Sieh dazu auch §903 BGB.
Da hast du vollkommen Recht - du mußt diese Leute nicht reinlassen!