Wie heißt der Paragraph in dem steht das man mit 16 ausziehen darf?
Hallo! Ich habe hier im Internet gelesen das man mit 16 ausziehen darf, finde aber den Paragraphen nicht und den brauch ich, weil mir die entsprechende erwachsene Apparatur es nicht abkaufen will. Gesetzestexte und Gerichtsurteile ist alles erwünscht. Bitte keine Belehrung das ich pubertieren würde, das hilft mir nicht weiter. Vielen Dank!
9 Antworten
Ich habe hier im Internet gelesen das man mit 16 ausziehen darf,
Ich hab hier im Internet gelesen, dass die Erde doch eine Scheibe ist.
Was zählt, ist nicht das, was irgendein User schreibt, sondern was im Gesetz steht. Da gibt es keinen Paragraphen, der das Ausziehen erlaubt.
Hallo,
da steht es wohl im Internet falsch;)
Eltern haben, solange ihr Kind unter 18 Jahre alt ist, unter anderem das Aufenthalsbestimmungsrecht.
(Definition laut Wikipedia:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Teilbereich der Personensorge, der die Bestimmung des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des tatsächlichen Aufenthaltes beinhaltet.)
Dies beruht auf den Paragraphen
§ 1627 BGBAusübung der elterlichen Sorge
1Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben.
und
§ 1631 BGBInhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Das heißt, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können die Eltern über den Wohnort des Kindes entscheiden. Ein Auszug eines minderjährigen Kindes ist ohne Zustimmung der Eltern somit nicht gestattet (außer ein Familiengericht entzieht den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht... das passiert aber nur bei einer Kindeswohlgefährdung, z.B. bei häuslicher Gewalt.)
Was aber natürlich sehr wohl geht: Wenn die Eltern und das Kind einvernehmlich einen Auszug beschließen, ist dies möglich. Nur wenn das Jugendamt feststellt, dass dem Minderjährigen eine Gefahr droht, kann es bestimmen, dass der Jugendliche wieder zu seinen Eltern ziehen muss... das halte ich aber eher für Rechtstheorie...
Im übrigen gibt es auch beim einvernehmlichen Auszug keine Altersgrenze von 16 Jahren. Theoretisch wäre es also denkbar - unter der Voraussetzung, dass auch das Jugendamt keine Einwände hat - dass z.B. ein 15 Jähriger mit Zustimmung seiner Eltern eine eigene Wohnung bezieht...
Es gibt keinen Paragraphen dafür, also kann man dir auch keinen nennen.
Nur weil es im Internet steht, muss es ja nicht richtig sein - oder von dir richtig interpretiert worden sein...
Hi,
es gibt keinen Paragrafen. Unter 18 können es dir deine Eltern erlauben (und Mietvertrag unterschreiben). Freunde sind auch mit 15 schon ausgezogen wegen der Ausbildung. Das ist alles legal. Die Eltern müssen wissen wo du bist und wenn du Mist baust, stehen sie auf dem Prüfstand, ob sie auch ihrer Fürsorgepflicht (dem Alter des Kindes entsprechend) nachgegangen sind. Die Fürsorgepflicht ist mit 12 natürlich ein anderes als mit 15 oder mit 17. Mit 15, solange das Kind die Reife dazu hat, können die Eltern es woanders wohnen lassen, wochenlang alleine in Urlaub gehen etc. Ist mit 8 schwieriger zu argumentieren udn würde mit 8 auch nicht durchkommen.
Solange deine Eltern aber einverstanden sind und das Kind keinen Mist baut, interessiert es eh niemanden. Wenn das Kind Mist baut, wird geprüft, ob die Eltern ihre Pflichten vernachlässigt haben oder nicht.
Und genau aus diesen Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern ergibt sich eben auch sowas. Da steht aber nirgends ein Mindestalter und 16 würde so oder so nicht stimmen. Man kann auch mit 14 alleine wohnen, aber wie gesagt da wäre die Fürsorgepflicht ggf. anders (zB näher an der Familie, Aufsicht etc.) und das wird eh nur geprüft, wenn das Kind eben polizeilich auffällt oder den Nachbarn auffällt und sich jemand "beschwert".
Es geht um deine volle Geschäftsfähigkeit, und die ist erst mit Erreichen der Volljährigkeit gegeben. §§ 104 ff. BGB (ex negativo).
Vorher kannst du keine Rechtsgeschäfte abschließen, auf denen du deine Unabhängigkeit begründest.
So schlau bin ich auch! Wo steht im Gesetz das ich ab 16 ausziehen darf?
Das steht nirgends. Fertig aus.
Du darfst wohnen, wo deine Eltern es erlauben und finanzieren.
Und warum steht das dann überall im Internet? Das es fürs Ausziehen ein Mindestalter gibt? Mir geht es weder um Geschäftsfähigkeit noch Finanzierung sondern lediglich um den Paragraphen des Mindestalters!
Hör mal zu, du eingebildeter aggressiver Fratz in einer Phase pubertären Größenwahns: ES GIBT KEINEN PARAGRAPHEN.
Du darfst das, was deine Eltern zulassen und zu dem sie nicht aufgrund des Sorgerechts, sondern ihrer Sorge*pflicht* ermöglicht sind.
Ohhh... Fühlen wir uns etwa angegriffen und haben keine Argumente mehr und müssen beleidigend werden? Okay! Ich wollte niemanden angreifen, das war eine sachliche Frage! Aber eine Krähe kratzt der andere kein Auge aus! Übrigens so ganz nebenbei wird diese Beleidigung meine Meinung nicht ändern! Nur mal so als Gedankenspiel: Ersetze Fratz durch Jude und pubertierenden durch jüdischen und dir fällt was auf!
Sehr hübsch. Jetzt wirst du gerade peinlich. Hoffentlich fällt dir das morgen früh auf.
Zufällig denke ich nach bevor ich was sage oder schreibe und ja du hast recht: Ich finde meine Wortgalanz äußerst attraktiv!
Und warum steht das dann überall im Internet?
Wenn es 'überall im Internet' steht, ist es dann nicht verwunderlich, dass nirgends die gesetzliche Norm (oder wie du es nennst: der Paragraf) steht, aus dem sich das ergibt?
Warum steht dann überall im Internet das es für das Ausziehen ein Mindestalter gibt?