Ab wie viel Jahren darf man von Zuhause ausziehen?
Ich möchte gerne von daheim ausziehen weil ich es daheim nicht wirklich aushalte. Ich hab ziemlich viel Probleme mit meiner Mutter. Ich bin erst 16 und habe noch zwei Jahre Schule.
14 Antworten
Entscheidend ist bis 18 das sog. "Aufenthalts-Bestimmungsrecht"! Das haben im Normalfall deine beiden Eltern. Die müssen dann beide zustimmen, wenn du von Wohnung A in Wohnung B ziehen möchtest.
Nach einer Trennung der Eltern kann es sein, dass nur noch ein Elternteil das Aufenthalts-Bestimmungsrecht über dich hat.
Wenn du nicht zufrieden bist mit der Wohnung, die deine Aufenthalts-Bestimmungsberechtigten bestimmen, dann kannst du dich wenden an
- das Amtsgericht.
Das kann dann einen anderen Aufenthalts-Bestimmungsberechtigten bestimmen, also eine Art Vormund für dich.
Dazu benötigst du aber einen wichtigen Grund - geschlagen werden usw.
Kein Nachtisch genügt in der Regel nicht!
In der Regel wendet man sich deshalb besser erstmal an das
- Jugendamt!
Das kennt sich aus und kann deine Probleme beurteilen und Lösungen anbieten - am Ende sogar eine Änderung des Aufenthalts-Bestimmungsberechtigten!
Also auch eine neue Wohnung, sogar eine eigene - teils mit Betreuung, teils ohne.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du es dir leisten kannst eine eigene Wohnung zu finanzieren und deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst. Ohne Erlaubnis der Erlaubnis der Eltern geht das nicht, du bist minderjährig. Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig. Probleme gibt es in dem Alter immer zu Hause, da mußt du durch.
Wann könnte man zu Hause ausziehen:
Wenn Du bzw es Deine Eltern sich finanziell leisten können & wenn die Eltern damit einverstanden sind (denn sie müssten Deinen Mietvertrag sowieso unterschreiben & auch für Dich bürgen) & wenn sich ein Vermieter finden lässt.
Du könnest auch zum Jugendamt gehen, aber die unterstützen einen Auszug nur, wenn die Situation nahezu nicht mehr zu retten ist & es wirklich schwerwiegende Probleme gibt, z.B. Übergriffe sexueller & körperlicher Natur oder es droht Verwahrlosung. Aber auch dann kann es sein, dass Du keine eigene Wohnung bekommst, sondern in ein betreutes Wohnen musst oder in eine Pflegefamilie.
Generell darf man das mit 16 mit dem Einverständnis deiner Eltern. Es würde ja reichen wenn du im Haus eine kleien Wohnung beziehst dann wärst du räumlich getrennt bist aber im Notfall immer noch unter Aufsicht deiner Mutter vor allem wenn du die Wohnung doch nicht bezahlen kannst. Die räumliche Trennung kann schon ausreichen um wieder besseren Kontakt zwischen euch herzustellen.
Du darfst mit 18 Jahren ausziehen. Wenn du bereits mit 16 ausziehen willst, brauchst du die Einverständnis deiner Mutter. Ansonsten wende dich mal an das Jugendamt. Wenn du unbedingt weg willst und deine Mutter dich nicht ausziehen lassen möchte, müsstest du gegen deine Mutter vor Gericht gehen.