Wie groß muss eine Wohnung für zwei Personen (mindestens) sein?
Kann der Vermieter den Zuzug des Lebenspartners / der Lebenspartnerin verweigern, wenn er meint, die Wohnung sei für zwei Personen zu klein? Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage?
12 Antworten
es gibt keine gesetzliche regelung und auch einschlägige rechtsprechung ist mir nicht bekannt. hingegen gibt es etliche urteile bis hin zum BGH, die besagen daß der zuzug des lebenspartners nicht verweigert werden darf.
trotzdem bitte wegen der nebenkosten anmelden.
Vor 20 Jahren durfte der Vermieter das nicht verweigern, ich kann mir nicht vorstellen, dass das heute anders sein soll. Aber die Frage ist, ob die Liebe eine solche Enge aushält. Es geht an die Grenzen, wenn man keinen Rückzugsraum hat.
Die Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt halten es für angemessen, wenn ein Ausländer als Asylbewerber (Mensch) für seinen alleinigen Bedarf 12qm Wohnfläche als kleinste Zimmergröße beanspruchen darf. Das kann auch auf deutsche Staatsbürger in der BRD zutreffen. Hochrechnung: 2 Personen bedürfen 24qm plus etwa 4qm Bad, 8qm Küche, 2qm Flur - Summe: 38qm in einer Zweiraumwohnung als zumutbare Zumutung oder was? Du liegst mit 53qm weit über dem Limit und hast also gute Karten, und Malkia ist Recht zu geben.
Also eine 2-Zimmer-Wohnung sollte es schon mindestens sein und so um die 45 qm - ich finde selbst 45 qm schon bedenklich klein, da man sich da ewig auf der Pelle hockt. Ich fände das echt tödlich, wenn ich nicht mal einen Rückzugsraum hätte
nein... unmöglich