Wie geht es der Rückforderung von Kirchensteuer?
Hallo, ich versuche mich kurz zu halten: Ich bin nicht getauft, nicht der Kirche beigetreten, dass ich kein Mitglied bin habe ich mehr zufällig erfahren. Ich werde seit eh und jeh auf der Lohnsteuerkarte als ev. geführt und zahle somit Kirchensteuer. Habe jetzt bei der Kirche eine Erklärung abgeben müssen dass ich nicht getauft bin und nicht eingetreten bin. Von dort aus will man es dann der Meldestelle und dem Finanzamt mitteilen. Für welchen Zeitraum und wie kann ich Kirchensteuer zurückforden. Nur über die Steuererklärung oder geht das auch über den Arbeitgeber?
2 Antworten
Bei der Einkommenssteuererklärung kannst du das machen und das geht nur ab deinem offiziellen Austritt, nicht rückwirkend.
Ich war offiziell nie Mitglied!
versuche es über die Steuererklärung, das müßte rückwirkend gehen für 3 Jahre. Viel Erfolg dabei.