Wie funktioniert die Gerichtsschreibung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch an deutschen Gerichten gibt es heutzutage Fachprogramme und keine Schreibmaschinen.

Die Protokollführer sind ausgebildete Urkundsbeamte. Einstellungsvoraussetzung ist eine bestimmte Anzahl an Anschlägen/Minute.

In Strafsachen vor dem Amtsgericht müssen die Zeugenaussagen wörtlich protokolliert werden. Und ja, die Aussage wird wirklich wörtlich protokolliert. Es wird jedoch nicht jedes "ähhh..." und "öhhh.." protokolliert. Zudem gibt es Autotexte und vorbereitete Textbausteine. Jeder Protokollführer muss so derat schnell tippen können, um die Zeugenaussage wörtlich protokollieren können. Das gehört zum typischen Berufsbild. Da steckt nichts geheimnisvolles dahinter.

Gesetzlich ist festgelegt, was in einem Protokoll zu stehen hat (z.B. § 160 ZPO, § 78 ZVG). Grundsätzlich sind die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung aufzunehmen.

Unabhängig davon ist auf Antrag immer Wortprotokoll zu führen.

Das Protokoll wird heutzutage einfach am PC in einem Word-ähnlichem Gerichtsprogramm geschrieben. Soweit meine Erfahrung geht benutzt dort keiner mehr Steno.

Das ist ja auch eine Steno-Schreibmaschine.

Agnes2019  25.03.2022, 17:00

Eine Steno-Schreibmaschine gibt es nicht.

Ich kann allerdings noch ziemlich gut Steno schreiben, das prägt sich ein. Allerdings gab es vor ca. 80 Jahren verschiedene Arten, meine Mutter hatte völlig andere "Buchstaben" als ich.

herja  25.03.2022, 17:14
@Agnes2019

Die Maschinenstenografie ist eine Kurzschrift, bei der als Schreibgerät eine Stenografiermaschine (Stenographen) benutzt wird. Da – wie beim Spielen eines Akkords auf einem Klavier – mehrere Tasten gleichzeitig gedrückt werden, wird sie auch „Akkordschreibmaschine“ genannt (vgl. Akkordtastatur).

Hanimilk  25.03.2022, 16:57

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland noch irgendein Gericht gibt, dass solche Schreibmaschinen im Sitzungsbetrieb noch benutzt.

herja  25.03.2022, 17:11
@Hanimilk

Das musst du ja auch nicht.

Es kann auch mit der Hand geschrieben werden.

Das Protokoll sollte auf weißem, unliniertem Papier geschrieben werden und keine Rechtschreib- oder Grammatikfehler enthalten. Eine nachträgliche Korrektion des Geschriebenen ist nicht erlaubt.