Kann man in den Betreff ,,es eilt" schreiben in einer E-Mail?
Ich schreibe eine E-Mail an die Behörde und wollte wissen, ob man ,,es eilt!" in den Betreff schreiben kann.
Was kann ich noch tun, um zu zeigen, dass es wichtig ist und zügig bearbeitet werden soll?
3 Antworten
In den Betreff gehört das Aktenzeichen, mehr erstmal nicht.
Bei einer Mail mit dem Betreff „es eilt!“ wird dein Anliegen wenn du Pech hast direkt wieder ganz nach unten in den Stapel zurückgelegt.
Ich würde da einfach anrufen und die Situation erklären. Meistens hat man dann Glück. Kommt immer besser als irgendwelche unpersönlichen Mails zu schreiben.
Natürlich kann man das hineinschreiben. Ob das Schreiben aber wirklich eilt, entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter.
Jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass nichts nichts das mit "Eilt!" gekennzeichnet ist, auch wirklich eilig ist.
Seit 2 Wochen fragst du wegen einer ach so dringlichen und wichtigen Angelegenheit immer wieder nach.
Das ist prinzipiell kein Problem, aber die Antworten werden sich nicht ändern.
Am besten gehst du vorbei oder rufst an. Eine Mail von vor 2 Wochen sollte auch schon bearbeitet sein.
Wenn was wichtiges ist, dann melde das zeitnah!