Wie Einordnen in Einbahnstraße, wenn Radfahrer frei?
Hey,
normalerweise ordnen man sich als PKW auf der linken Seite der Einbahnstraße ein, wenn man nach links abbiegen möchte. Wie ist es allerdings, wenn Radfahrer die Erlaubnis haben, entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Darf ich mich dann immer noch links einordnen oder dann aufgrund eines möglichen Radfahrers rechts?
Viele Grüße!
5 Antworten
Einbahnstraßen dürfen auch von Radfahrerngrundsätzlich nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden. Halten Sie sich nicht an das Gebot, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Zum Glück der Radler in der Stadt geben viele Kommunen aber mittlerweile Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr frei.
Es ist für dich unerheblich, ob Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung einfahren dürfen. Gegebenenfalls weißt du das nicht einmal, wenn du eine Einbahnstraße entlang fährst.
Das Zusatzschild "Radfahrer frei" bedeutet, dass Radfahrer jeweils geduldet werden. Das heißt, sie sind gegenüber dem regulären Verkehr untergeordnet und müssen sich so verhalten, dass dieser nicht behindert wird. Das gilt z.B. auch bei Gehwegen mit "Radfahrer frei"-Zusatzschild.
Du darfst auch dann alles , wie man es Dir in solch einer Situation beibrachte .
Bei Fussgängern , F-Rädern und sonstigem zulässig wirst Du als stärkste Teilnehmerschaft in der beschriebenen Situation allerdings die größte Rücksicht nehmen müssen .
Zum links abbiegen ordnet man sich möglichst weit links ein. Bei Gegenverkehr ist "möglichst weit links" so weit links dass der Gegenverkehr noch passieren kann. Also ungefähr 1,5 Meter Platz lassen.
Du bleibst einfach solange rechts, bis kein Gegenverkehr kommt