Warum muss ich den Radfahrer abbiegen lassen?

Prüfungsaufgabe - (Führerschein, Straßenverkehrsordnung)

6 Antworten

Aus 2 Gründen:


Zum einen rechts vor links. Du musst den grünen durchlassen, er muss jedoch das Rad zuvor durchlassen. So musst du quasi auch zuvor das Rad durchlassen.


Zum anderen, auch wenn der grüne nicht da wäre: wer links abbiegt muss entgegenkommende rechtsabbieger oder gradeausfahrer durchlassen.

Du kreuzt die Fahrbahn vom Radfahrer. Daher hat der Vorfahrt.

Hallo,

du bist Linksabbieger, der die Fahrbahn des (nach rechts abbiegenden) Radfahrers kreuzt. Dabei spielt es aber keine Rolle, ob der Radfahrer abbiegen oder geradeaus weiterfahren will.

Du hast in deinen Antworten ja schon richtig angekreuzt, dass du den grünen PKW durchfahren lassen musst. Der Radfahrer hat auch Vorrang vor dem grünen PKW und du bist der letzte, der fahren darf.

Viele Grüße

Michael

DerDieDasDash 
Beitragsersteller
 15.05.2017, 15:14

Du hast in deinen Antworten ja schon richtig angekreuzt, dass du den grünen PKW durchfahren lassen musst. Der Radfahrer hat auch Vorrang vor dem grünen PKW und du bist der letzte, der fahren darf.

Das war die Erklärung die ich mir selbst hergeleitet hab :)

Es gibt gleich 2 Gründe:

  1. Ohne Ausschilderung gilt "rechts vor links". Also hat der Grüne Dir gegenüber Vorfahrt, der Radfahrer Vorfahrt vor dem Grünen - der Grüne muss also auf den Radler warten, und solange der Grüne da noch steht, darfst auch Du nicht fahren, also musst auch Du (indirekt) auf den Radler warten.
  2. Selbst, wenn der Grüne gar nicht da wäre, müsstest Du den Radler erst fahren lassen, denn es gilt StVO §9(4): "Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen."

eindeutige Rechts-vor-Links-Situation

also, wer von sich aus - rechts kein Fahrzeug hat, darf zuerst fahren

  1.  Radfahrer
  2. grüner PKW
  3. du selbst

Es kann ja auch sein, daß der Radfahrer gegenüber dem grünen PKW durch Zeichen auf sein Vorfahrstrecht verzichtet.

Selbst dann hast du den Radfahrer zuerst fahren zu lassen, da Du - zwar von rechts dann kein Fahrzeug mehr neben dir hättest, du aber - als Linksabbieger dem Radfahrer wierderum die Vorfahrt gewähren mußt