Vollkaskoschaden - kann ich nach Reparatur kündigen?

6 Antworten

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Also, bei uns kann so etwas telefonisch umgestellt werden und gut ist und bei Teilkasko kann es keine 40% geben. Die hat immer 100%. Viel Glück.

Die 40% hast Du bei der Vollkasko - noch, bis zur Hochstufung durch den Schaden.

Du kannst einfach bei Deiner Versicherung den Antrag stellen, dass die Vollkasko-Versicherung in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt wird, eine Kündigung ist nicht nötig. Die Umstellung wird in der Regel zur nächsten Hauptfälligkeit vorgenommen, das wäre in Deinem Fall vermutlich der 01.01.2015.

Die Teilkaskoversicherung kennt keine Rabattstaffel - der Beitrag bleibt immer bei 100%, ob mit oder ohne Schaden in der Vergangenheit oder Zukunft.

Bis 30.11. kündigen und dann neu abschließen, dazu hätte es den Schaden nicht gebraucht. Bei der Teilkasko gibt es keine Prozente, das ist die Vollkasko. Teilkasko ist immer gleichbleibend je nach Selbstbeteiligung.

eine Teilkasko hat keine Schadensklasse und hat rein gar nichts mit der Vollkasko zu tun! Du kannst nur die Versicherung ingesamt kündigen an dann woanders eine ohne Vollkasko abschließen oder die Vollkasko rausnehmen lassen.

Natürlich kannst du nach der Regulierung kündigen. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht bis 30 Tage nach erfolgter Regulierung. Das ist eigentlich bei jeder Versicherung der Fall.

Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch für beide Vertragspartner. Daher kann dir auch die Versicherung nach der Regulierung eines Schadens kündigen. Nur bei der Kfz-Haftpflicht funktioniert das nicht, jedoch wird die auf die gesetzlichen Versicherungsleitungen zurückgeschraubt.