Wie Doppelhaushälfte aufteilen mit EG, 1.OG, 2.OG?

4 Antworten

Naja, wenn es Deine beiden Häuser sind, wird das Bauamt bestimmt mitspielen und der Stromversorger vielleicht auch. Bedenke die vielen Stromzähler, ob das was wird?

Probleme gibt es dann beim Verkauf, wer kauft schon ein Anteil am unnötigen Treppenhaus und muss dann dafür auch noch anteilig Kosten und Lasten tragen?

Wenn nicht, wird es nichts, auch nicht mit den Plänen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
bablbrabl123 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 16:25

Naja, für Mietwohnungen benötigt man schon immer einen separaten Stromzähler ;)

schleudermaxe  05.02.2022, 17:05
@bablbrabl123

Nicht nur dafür, auch für das Treppenhaus und Außen, wenn denn da auch noch eine Treppe hin soll, und für die Heizanlage.

Also hier, bei zwei Einfamilienhäuser dann 7 oder sogar 8.

Das Haus soll also für 3 Parteien geeignet sein - im EG deine eigene Wohnung und darüber 2 Stockwerke?

Wenn ich das richtig verstehe, und auch deine Bedenken bzgl. Wohnen im Alter, würde ich eine Kreuzaufteilung wählen:

  • eine durchgehende EG-Wohnung, je nach verfügbarer Fläche auch Garagen etc.
  • darauf zwei nebeneinander stehende Maisonette-Einheiten. So können vom Bodenniveau aus 2 Treppen an die vermieteten Wohnungen geführt werden, die ihre Eingänge völlig getrennt, aber beide im 1. Stock haben.

Wegen des gemeinsamen Treppenhauses hat florestino recht. Ein guter Architekt wird das jedenfalls so hinkriegen, dass das sehr schick aussehen kann.

bablbrabl123 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 13:23

Sprich auch im Außenbereich macht es Sinn die Treppenaufgänge so weit wie möglich separat zu halten und aufzuteilen, sprich auch Außen keine gemeinsame Treppe?

Traconias  05.02.2022, 13:25
@bablbrabl123

Das kann man auch mit ner hübschen Trennhecke etc. erreichen. Aber darüber sollte sich dann der Architekt den Kopf zerbrechen.

bablbrabl123 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 13:26
@bablbrabl123

Cool ist jetzt natürlich dass ich mir das riesige Treppenhaus spare

bablbrabl123 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 13:19

In beiden Doppelhäusern sollen dann sozusagen 4 Parteien sein. Das EG würde ich nochmal in 2 kleinere Aufteilen, da die andere Hälfte meinem Bruder gehört. Das ist sonst schwierig zu teilen. Das mit den Außenaufgängen finde ich gut.Für Garagen und Stellplätze ist genug Platz.

Traconias  05.02.2022, 13:23
@bablbrabl123

Ja, das klingt machbar. Ob du eine oder zwei dieser Einheiten baust, ist im Prinzip egal. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es andere Methoden gibt, Wohnungen anzuordnen als nur übereinander - eben mit Maisonette-Einheiten (die du zudem noch etwas teurer vermieten kannst als reine Etagenwohnungen).

bablbrabl123 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 13:36
@Traconias

Wie wird das dann allerdings mit einem Keller gehandhabt? Für Technik, etc. ist dieser ja auch noch notwendig...

Ein gemeinsames Treppenhaus mag sinnvoll sein, solange sich beide Parteien gut verstehen. Aber wehe, wenn das mal anders wird. Ich würde das strikt trennen. Auch, weil man das Haus ja evtl. mal verkaufen möchte/muss.

Ansonsten hängt die Aufteilung natürlich auch davon ab, welche Grundfläche bebaut werden kann. Wenn du im Alter eine Wohnung hast, wo du nur auf der Treppe unterwegs bist, um von einem Zimmer ins andere zu gelangen, dann wird das auch schnell mühsam.

bablbrabl123 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 12:59

Dann macht es denke ich Sinn die Einliegerwohnung (auch mich für's Alter) in das EG zu legen und das 1. Obergeschoss mit Außentreppe zu versehen. Dann im Haus nochmal eine Treppe für das 2.OG installieren.

Warum gehst du nicht zu einem Planer?

Der macht dir das professionell und kostet dasselbe Geld.

bablbrabl123 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 16:42

Ehm, wenn ich selbst erstmal einen Entwurf mache, kostet es genau kein Geld ein Planer ist relativ teuer und je besser ich weis was ich will, desto mehr Ärger und Änderungen spare ich mir im Nachhinein beim Planer.

Ich stelle zwar viele Fragen zum Thema Hausbau hier, doch dafür ist diese Plattform ja da.

Btw. hab darauf gewartet, dass diese Frage kommt.

pharao1961  05.02.2022, 16:53
@bablbrabl123

Der Planer verlangt nicht weniger, wenn du ihm diese Vorarbeit lieferst. Er muss deine "Vorarbeit" nämlich prüfen.

bablbrabl123 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 16:55
@pharao1961

Aber ich bin umso früher bei dem was ich mir ungefähr vorstelle denke ich. Oder ist es dann besser, ich gebe ihm eine List was ich will, sprich: WC separat, Badewanne, 2 Schlafzimmer/Büro, Küche separat... Und sry, je mehr Gedanken ich mir im Vorhinein mache, desto eher fallen mir Dinge auf, die ich später auf keinen Fall haben will. Besser jetzt als nachher würde ich mal sagen, je später es ich anders haben will, desto teurer wird es. Meine Wünsche jetzt zu definieren kostet mich immer noch garnichts.

Außerdem bin ich in Quarantäne und hab Zeit...

pharao1961  05.02.2022, 19:25
@bablbrabl123

Eine Liste wäre doch nicht schlecht. Jedenfalls besser als selber Pläne zu machen. Wenn später was nicht passt sagt der Planer: "Der Bauherr hat es so vorgegeben!"

;-)