Wie definiert sich rollen mit dem Fahrrad?
Man darf ja auch in Fußgängerbereichen mit dem Rad "rollen". Für mich bedeutet das, dass man sich mich dem Fuß am Boden abstoßen darf, damit sich die Räder bewegen. Also im Prinzip alles außer aktiv in die Pedale zu treten. Liege ich hier falsch???
5 Antworten
Tendenziell hat Jewiberg natürlich Recht, ein Fahrrad ist ein Fahrrad und ein Roller ist ein Roller. Es gibt jedoch zwei Urteile von Oberlandesgerichten, u.a. dem OLG Oldenburg (Ss 186/96). Demnach darf man mit dem rechten Bein auf dem linken Pedal stehen und sich mit dem linken Bein abstoßen, und so das Fahrrad wie einen Roller benutzen. Dann bist Du rechtlich wie ein Fußgänger zu bewerten. Beachte aber, dass hier eindeutig formuliert ist, welches Bein zum Abstoßen benutzt wird. Stehst Du mit dem linken Bein auf dem linken Pedal, sieht die Entscheidung wieder anders aus.
Es gibt auch die Rechtsauffassung, dass man sich "rollernd" gar nicht auf dem Fahrrad befindet und demzufolge auch nicht Rad fährt - unabhängig davon, welches Bein wo steht und welches Bein wofür genutzt wird.
Das OLG Stuttgart entschied, dass sich derjenige, der mit einem Fuß auf dem Pdal über einen Zebrasteifen rollert, Fußgänger ist (VRS 74, 186; KG, NZV 2005, 92). Hier wurde meines Wissen ebenfalls nicht auf die Position der Beine abgestellt.
Eine super Antwort!
So ist es - top Antwort. Es gibt kein Gesetzt das es erlaubt, aber Urteile im OLG.
Man darf ja auch in Fußgängerbereichen mit dem Rad "rollen".
Na ja... es gibt hier nur OLG-Urteile + kein Gesetz. Also läßt sich darüber immer streiten.
pdeleuw hat es schon Top beantwortet und dem brauche ich eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Lediglich einen Rat:
Wenn man kein Ärger nach sich ziehen möchte dann sollte man sein Rad schieben...
Man sollte in einer Fußgängerzone sein Fahrrad schieben. So einfach ist das.
Ja, eindeutig. In Fußgängerbereichen ist vom Rad abzusteigen und es zu schieben. Von "rollen" ist nirgens die Rede. Da ist sie Straßenverkehrsordnung eindeutig. Wer auf dem Rad sitzend durch eine Fußgängerzone "rollt" in dem er sich mit den Füßen abstößt, riskiert genauso ein Bußgeld, wie der Radfahrer der durchfährt. Beim Durchfahren kommt dann u.U. noch ein Gefährdungszuschlag oben drauf.
Ich glaube, er meinte eher mit dem Po auf dem Sattel sitzen und dann abstoßen. So wie es die meisten ja auch machen.
Das ist technisch nicht möglich. Für kleine Kinder gibt es solche Laufräder. Die dürfen aber machen, was sie wollen.
Auf einem Dirtbike oder BMX geht das allemal, und auch auf den ganzen Jugendrädern in Dirtbike-Optik...
Sag ich doch, bei Rädern für kleine Kinder ;-)
Man darf ja auch in Fußgängerbereichen mit dem Rad "rollen".
Und das steht bitte wo? Du darfst absteigen und schieben.
Doch. Man darf rollern wie mit einem Tretroller, die Hände am Lenker, mit einem Fuß stehend auf dem Pedal. Man gilt dann als Fußgänger.
http://www.adfc-bw.de/bodenseekreis/presse/presse/article/schieben-oder-fahren-1/
Aber:
Es soll also darauf ankommen, mit welchem Bein man rollert. Rollert man so, dass man direkt aus der Rollerbewegung aufsteigen könnte, zählt es nicht mehr als Rollern. (Falls man einen Richter findet, der das ernst nimmt.)
wewewe.radtouren.net/htm-seiten/recht-und-regeln.htm