Wie definiert sich rollen mit dem Fahrrad?

5 Antworten

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Tendenziell hat Jewiberg natürlich Recht, ein Fahrrad ist ein Fahrrad und ein Roller ist ein Roller. Es gibt jedoch zwei Urteile von Oberlandesgerichten, u.a. dem OLG Oldenburg (Ss 186/96). Demnach darf man mit dem rechten Bein auf dem linken Pedal stehen und sich mit dem linken Bein abstoßen, und so das Fahrrad wie einen Roller benutzen. Dann bist Du rechtlich wie ein Fußgänger zu bewerten. Beachte aber, dass hier eindeutig formuliert ist, welches Bein zum Abstoßen benutzt wird. Stehst Du mit dem linken Bein auf dem linken Pedal, sieht die Entscheidung wieder anders aus.

Es gibt auch die Rechtsauffassung, dass man sich "rollernd" gar nicht auf dem Fahrrad befindet und demzufolge auch nicht Rad fährt - unabhängig davon, welches Bein wo steht und welches Bein wofür genutzt wird.

Das OLG Stuttgart entschied, dass sich derjenige, der mit einem Fuß auf dem Pdal über einen Zebrasteifen rollert, Fußgänger ist (VRS 74, 186; KG, NZV 2005, 92). Hier wurde meines Wissen ebenfalls nicht auf die Position der Beine abgestellt.

Skeletor  04.12.2014, 16:55

Eine super Antwort!

archilles66  28.11.2014, 11:24

So ist es - top Antwort. Es gibt kein Gesetzt das es erlaubt, aber Urteile im OLG.

Man darf ja auch in Fußgängerbereichen mit dem Rad "rollen".

Na ja... es gibt hier nur OLG-Urteile + kein Gesetz. Also läßt sich darüber immer streiten.

pdeleuw hat es schon Top beantwortet und dem brauche ich eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Lediglich einen Rat:

Wenn man kein Ärger nach sich ziehen möchte dann sollte man sein Rad schieben...

Man sollte in einer Fußgängerzone sein Fahrrad schieben. So einfach ist das.

Ja, eindeutig. In Fußgängerbereichen ist vom Rad abzusteigen und es zu schieben. Von "rollen" ist nirgens die Rede. Da ist sie Straßenverkehrsordnung eindeutig. Wer auf dem Rad sitzend durch eine Fußgängerzone "rollt" in dem er sich mit den Füßen abstößt, riskiert genauso ein Bußgeld, wie der Radfahrer der durchfährt. Beim Durchfahren kommt dann u.U. noch ein Gefährdungszuschlag oben drauf.

FelixLingelbach  27.11.2014, 14:31

Doch. Man darf rollern wie mit einem Tretroller, die Hände am Lenker, mit einem Fuß stehend auf dem Pedal. Man gilt dann als Fußgänger.

Wer sich auf einem Pedal stehend von der Fahrbahn abstößt, gilt beim Kammergericht Berlin und beim Oberlandesgericht Stuttgart als Fußgänger und hat auf dem Fußgängerüberweg Vorrang (KG Berlin 12 U 68/03 und OLG Stuttgart 5 Ss 479/87).

http://www.adfc-bw.de/bodenseekreis/presse/presse/article/schieben-oder-fahren-1/

Aber:

„Wer mit dem rechten Bein auf dem linken Pedal steht und sich mit dem anderen Bein abstößt, benutzt das Fahrrad wie einen Roller und befindet sich nicht ‚auf’ dem Fahrrad, sondern neben ihm, ähnlich wie ein schiebender Fußgänger“, sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn. „Aus dieser Position heraus kann man sich auch nicht jederzeit in den Sattel schwingen – das Aufsteigen könnte bereits als „Radfahren“ gelten. Dass man beim Rollern das Fahrrad lenkt, macht daraus noch keine Fahrradfahrt, denn gesteuert wird auch ein Roller“, so der Rechtsexperte weiter.

Es soll also darauf ankommen, mit welchem Bein man rollert. Rollert man so, dass man direkt aus der Rollerbewegung aufsteigen könnte, zählt es nicht mehr als Rollern. (Falls man einen Richter findet, der das ernst nimmt.)

wewewe.radtouren.net/htm-seiten/recht-und-regeln.htm

Jewiberg  27.11.2014, 14:33
@FelixLingelbach

Ich glaube, er meinte eher mit dem Po auf dem Sattel sitzen und dann abstoßen. So wie es die meisten ja auch machen.

FelixLingelbach  27.11.2014, 15:47
@Jewiberg

Das ist technisch nicht möglich. Für kleine Kinder gibt es solche Laufräder. Die dürfen aber machen, was sie wollen.

downhillmaster  28.11.2014, 15:37
@FelixLingelbach

Auf einem Dirtbike oder BMX geht das allemal, und auch auf den ganzen Jugendrädern in Dirtbike-Optik...

FelixLingelbach  28.11.2014, 20:06
@downhillmaster

Sag ich doch, bei Rädern für kleine Kinder ;-)

Man darf ja auch in Fußgängerbereichen mit dem Rad "rollen".

Und das steht bitte wo? Du darfst absteigen und schieben.