Wie breit muss die Zufahrt neben einem Haus zum Garagenhof sein?
Hallo,
in einem Mehrfamilienhaus (6WE) ist neben dem Haus eine Zufahrt zu einem hinter dem Haus befindlichen Garagenhof. Die Zufahrt hat ca. 4 m und ist mit einem großen Tor geschützt. Vor dem Tor hat allerdings der damalige Eigentümer des Hauses auf halber Fläche der Zufahrt einen Stallplatz für einen PKW errichtet. So bleiben zwischen Haus und geparktem PKW maximal 200-220 cm zur Durchfahrt.
Meine Frage lautet nun, ist diese Breite ausreichend oder müsste es mehr sein?
Vielen Dank! Sascha
6 Antworten
Ein Auto hat in der Regel mit den Außenspiegeln ca 2.m Breite, also hast du Platz um vorbeifahren zu können.
Vielen Dank! Ja können kann ich schon, aber nur mit eingeklappten Spiegeln und viel Konzentration. Ich würde einfach lieber die ganze Breite nutzen können.
Vielen Dank und viele Grüße, Sascha
Es gibt da Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Da ist es egal, ob Du einen Fiat Panda oder einen Porsche Cayenne fährst.
Das geht ja wieder hemmungslos durcheinander.
Fakt ist: In den Landesbauordnungen werden für Feuerwehrzufahrten mindestens 3m verlangt.
Wenn die Feuerwehr die Rückseite des Hauses nicht erreichen muss (was bei Mehrfamilienhäusern unwahrscheinlich ist), reicht für die Zufahrt von Garagen die "sichere Befahrbarkeit", sonst sind es keine Garagen mehr und der Nachweis der baurechtlich notwendigen Stellplätze fehlt. Im allgemeinen sind dann für PKW 2,50m ausreichend.
Beide Zufahrten dürfen an der Grundstücksgrenze liegen und brauchen keinen Gebäudeabstand einzuhalten, es sei denn, in einem Bebauungsplan sind andere Festsetzungen enthalten.
Übrigens: In der Baugenehmigung muss ein genehmigter Freiflächenplan vorhanden sein, in dem auch die Zufahrten eingetragen und bauaufsichtlich genehmigt sind. Wenn dies der Fall ist gelten die dort eingetragenen Masse.
Mein Stand ist, daß mind. 2,75 m Breite vorherrschen muß. Vor 10 Jahren war das noch so, ich habe bis dahin in einer Bauunternehmung gearbeitet.
Falsch
Diese Frage wird dir nur die Stadt beantworten können, denn es gibt überall andere Vorschriften. Wende dich doch einfach mal an das Ordnungsamt. Die müssten es wissen, oder schicken dich zur richtigen Behörde
Warum "antworten" immer Leute, die nichts wissen, und geben das auch noch zu??
ohne Kenntnisse der Eigentumsverhältnisse und dem Verlauf der Grenzen, sowie der Nutzungsarten kann man diese Frage eher nicht pauschal beantworten. Jeder darf prinzipiell auf seinem Grund und Boden eine Parkfläche einrichten. Andererseits muss der Gebäudeabstand zur Grenze mindestens 3 m betragen.
Für Park- und Stellplätze müssen keinerlei Mindestabstände zum Gebäude eingehalten werden. Einen Parkplatz kannst Du direkt neben die Wand setzen.