Wie breit muss die Zufahrt neben einem Haus zum Garagenhof sein?

6 Antworten

Ein Auto hat in der Regel mit den Außenspiegeln ca 2.m Breite, also hast du Platz um vorbeifahren zu können.

spohl 
Beitragsersteller
 23.05.2011, 06:38

Vielen Dank! Ja können kann ich schon, aber nur mit eingeklappten Spiegeln und viel Konzentration. Ich würde einfach lieber die ganze Breite nutzen können.

Vielen Dank und viele Grüße, Sascha

turalo  23.05.2011, 06:37

Es gibt da Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Da ist es egal, ob Du einen Fiat Panda oder einen Porsche Cayenne fährst.

Das geht ja wieder hemmungslos durcheinander.

Fakt ist: In den Landesbauordnungen werden für Feuerwehrzufahrten mindestens 3m verlangt.

Wenn die Feuerwehr die Rückseite des Hauses nicht erreichen muss (was bei Mehrfamilienhäusern unwahrscheinlich ist), reicht für die Zufahrt von Garagen die "sichere Befahrbarkeit", sonst sind es keine Garagen mehr und der Nachweis der baurechtlich notwendigen Stellplätze fehlt. Im allgemeinen sind dann für PKW 2,50m ausreichend.

Beide Zufahrten dürfen an der Grundstücksgrenze liegen und brauchen keinen Gebäudeabstand einzuhalten, es sei denn, in einem Bebauungsplan sind andere Festsetzungen enthalten.

Übrigens: In der Baugenehmigung muss ein genehmigter Freiflächenplan vorhanden sein, in dem auch die Zufahrten eingetragen und bauaufsichtlich genehmigt sind. Wenn dies der Fall ist gelten die dort eingetragenen Masse.

Mein Stand ist, daß mind. 2,75 m Breite vorherrschen muß. Vor 10 Jahren war das noch so, ich habe bis dahin in einer Bauunternehmung gearbeitet.

Seehausen  23.05.2011, 17:27

Falsch

Diese Frage wird dir nur die Stadt beantworten können, denn es gibt überall andere Vorschriften. Wende dich doch einfach mal an das Ordnungsamt. Die müssten es wissen, oder schicken dich zur richtigen Behörde

Seehausen  23.05.2011, 09:23

Warum "antworten" immer Leute, die nichts wissen, und geben das auch noch zu??

ohne Kenntnisse der Eigentumsverhältnisse und dem Verlauf der Grenzen, sowie der Nutzungsarten kann man diese Frage eher nicht pauschal beantworten. Jeder darf prinzipiell auf seinem Grund und Boden eine Parkfläche einrichten. Andererseits muss der Gebäudeabstand zur Grenze mindestens 3 m betragen.

turalo  23.05.2011, 07:11

Für Park- und Stellplätze müssen keinerlei Mindestabstände zum Gebäude eingehalten werden. Einen Parkplatz kannst Du direkt neben die Wand setzen.

jofischi  23.05.2011, 07:23
@turalo

aber nicht auf fremden Grund und Boden

Seehausen  23.05.2011, 09:24
@jofischi

Doch, wenn der Eigentümer einverstanden ist!