Wie bewertet das jobCenter eine Rückzahlung/Erstattung von Nebenkosten?
6 Antworten
... wie bewerten? Wenn sie alle Kosten und Lasten wuppen, steht denen auch das Guthaben zu. Eine Nachforderung wäre ja auch zu wuppen von denen.
Gibt es nur Zuschüsse, wird eben entsprechend gerechnet.
Meines Wissens wird dir die Rückzahlung angerechnet. Wenn du die Rückzahlung nicht angibst, kann dir das als Sozialbetrug ausgelegt werden und du wirst ungerechtfertigt gezahlte Leistungen später zurückzahlen müssen. Irgendwann kommt es nämlich heraus.
Wenn die Abrechnung während des bewilligten Leistungszeitraumes den Mieter erreicht, wird ihm das Guthaben als Einkommen angerechnet und ist zu erstatten. Für die Zukunft wird die Leistung entsprechend gekürzt.
Auf Grund der verringerten Kosten wird die künftige Leistung entsprechend angepasst (hier verringert).
Als Geldeingang.
Denn wenn das Jobcenter Dir alles bezahlt hast ja nicht Du Zuviel Geld vorausgezahlt und durch die Rückzahlung hast Du nun Geld was bei der nächsten Zahlung angerechnet wird.
Eine Rückzahlung aus der Nebenkostenvorauszahlung wird im Folgemonat nach der Rückzahlung bzw. Gutschrift von den Leistungen für Unterkunft und Heizung abgezogen (§ 22 Abs. 3 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html ). Bei der Anrechnung gibt es keinen Freibetrag.
Nicht angerechnet werden nur die Teile der Rückzahlung, die sich auf Vorauszahlungen für Haushaltsenergie (= Strom) und die als nicht angemessen anerkannten Anteile der Nebenkostenvorauszahlung beziehen.
Die Leistung wird für die Zukunft nicht gekürzt, da es sich um eine einmalige Zahlung handelt. Nur wenn sich die Betriebskostenvorauszahlung auf Grund der Gutschrift verringert, wird die Leistung entsprechend angepasst.