Wie bekomme ich mein privat verliehenes Geld zurück?

8 Antworten

wichtig ist, dass du Beise sammelst, falls es wirklich zum Mahnverfahren kommen sollte. Wenn kein Schuldschein, dann ist der Screenshot von Whatsapp zumindest hilfreich.

Dann solltest du ein Frist setzen .. schriftlich, vielleicht macht ein Einschreiben mehr Eindruck als eine Textnachricht.

Wenn es alles nichts hilft, es ist kein Anwalt nötig, man kann eine Mahnverfahren sogar online anstossen

http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/

spätestens diese Ankündigung sollte jemand dazu bewegen, Mahnkosten und Ärger zu vermeiden und das Geld zurückzuzahlen.

xDiaries 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 09:31

Hallo Jürgen,

Ich habe Beweise sowie Zeugen, anscheinend hat er den Vorfall mit einem seiner Elternteile bereits diskutiert. Wenn ich das Geld bis Sonntag nicht habe würde ich es bei ihm telefonisch probieren. Was könnte ich danach machen?

spmuc  06.08.2016, 12:02
@xDiaries

Danach setzt du eine letzte (und zeitlich angemessene) Frist, am besten als Einschreiben. Wenn die Person dann immer noch weigert, kannst du über o.g. das Onlinemahnverfahren anstoßen - das kostet, wenn es unter 1000€ sind, 32€ an Gebühr. Du musst dazu das Formular aus Jürgens Link ausfüllen, bekommst dann einen Zettel mit Barcodes, den du an das entsprechende Gericht schicken musst. Danach bekommt die Person einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wenn dann immer noch die Bezahlung verweigert wird, kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen und dann aus diesem Zwangsvollstrecken (also den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, der dann für dich das Geld einsammelt). Das Onlineformular ist recht einfach zu verstehen, auch wenn man keine juristischen Kenntnisse hat. Vergiss nicht, auch die Auslagen für Porto, Ausdrucke u.ä. gleich mit geltend zu machen.

Den ganzen Ablauf kannst du hier nachlesen: https://www.justiz.nrw/JM/doorpage_online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Ablauf/index.php

juergen63225  06.08.2016, 12:17
@spmuc

ich lese jetzt was von Eltern ... da muss ich drauf hinweisen, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften. Wenn der Schuldner also minderjährig ist, muss man prüfen ob er (bedingt) geschäftsfähig war  zum Zeitpunkt des Ausleihens, also einen Kleinbetrag ausleihen durch einen 16 Jähigen sollte ein gültiges Geschäft sein. Muss er dann auch zurückzahlen. Aber er selbst, nicht die Eltern. Wenn er kein eigenes Geld hat, zahlst du erst mal die Gebühren fürs Gericht und den Gerichtsvollzieher und musst warten bis er Geld verdient.

So eine Schuldtitel verfällt so schnell nicht .. kann 30 jähre vollstreckt werden.  

Hallo.....

schade, wenn ein Freund so unzuverlässig ist, nicht wahr?

Ich entnehme Deiner Frage, dass Ihr das nicht schriftlich gemacht habt, richtig? Um welchen Betrag geht es denn überhaupt? Bis 100€=abschreiben, Freundschaft kündigen und vergessen.

WhatsApp chat kann Beweismittel sein, ich würde jetzt aber mal einen Anwalt involvieren, der schreibt dann einen Brief mit Fristsetzung, keine Angst der Anwalt kriegt das so hin, dass der Schuldner auch die Kosten für den Anwalt übernimmt, sofern Du eine passende Rechtsschutzversicherung hast, ist das eh kein Problem, in diesem Fall aber vorher die Rechtsschutz anrufen und klären, ob die diesen Schaden übernehmen bzw. den Anwalt bezahlen.

Also, unbedingt Anwalt nehmen.

cheerio

Der ein oder andere hat es ja schon in die richtige Richtung gebracht. Du kannst natürlich viel machen, musst dir aber auch im Klaren darüber sein, dass du selbst für das einfachste Mittel (Mahnbescheid) in Vorleistung treten musst.

Da du zweistellig sagst, gehen wir mal vom worst case - 99 Euro - aus. Hier müsstes du für das schriftliche Mahnverfahren schon mal 32 Euro berappen müssen. Kommt es zu einem streitigen Verfahren lägest du schon bei min. 105,- Euro.

Und mal ehrlich - wer nicht im Stande ist dir einen zweistelligen Betrag zurückzuzahlen, dem wirst du auch Ewigkeiten hinter Gerichtsgebühren herlaufen ;-)

Sieh es als teures Lehrgeld an!

xDiaries 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 12:08

Das schlimme ist ja, er hat Geld, um genau zu sein verdienen wir gleich viel. Er ist einfach zu "faul". 

Rechtliche Mittel (Anwalt/ Gericht) wären bei der Summe mit so hohen Kosten für dich verbunden,  dass du besser dein Geld in den Wind schreibst. Oder du läufst persönlich bei dem auf, dem du das Geld geliehen hast und versuchst, das Geld bei ihm einzutreiben.  LG 

Garnicht ohne ein Schriftstück mit der Unterschrift des Schuldners.

Das Internet ist voller solcher Anfragen. Merkt euch doch einfach- Geld verleiht man nur gegen Unterschrift unter einen Vertrag mit Rückzahlungsvereinbarung. Dann kann man es wenigstens mit einem gesetzlichen Mahnverfahren einklagen/versuchen.