Wie bekomme ich fremde Möbel aus meiner Garage?

13 Antworten

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Ich habe mir Deinen Text noch einmal durchgelesen. Du hast doch dem Neffen das erlaubt. Also muss Dein Neffe, das Zeug da wegholen. Was er dann mit dem Mädel hat, ist nicht mehr Deines.

Spreche mal seine Eltern an oder stelle ihnen alles vor die Tür.

Also .. die Garage ist in deinem Besitz.. die Möbel auch, aber sie gehören dir nicht. somit darfst du sie NICHT einfach rausstellen... schreibe sie an (wenn's mündlich nichts bringt) setze ihr eine Frist von 14 Tagen . Stellst du die SAchen raus und sie gehen kaputt haftest du dafür . veräußerst du sie hast du dich daran bereichsert und das Geld steht IHR zu (insofern sie nicht hinterher sagt, das SIE mehr haben will wegen des HOHEN Wertes. also .. anschreiben, frist setzten und wenns nicht hilft entweder bei IHR vor die Wohnungstüre setzten , nachdem du alles Bildlich festgehalten hast oder den Rechtsweg beschreiten (Schlichter ) den gibt's in jeder Stadt und ist auch nicht teuer.

Nein, Du musst nicht klagen. Du kannst sie einfach rausstellen, wenn Ihr keinen Mietvertrag vereinbart habt.

peterobm  09.07.2014, 21:21
Ich habe meinem Neffen erlaubt, von einer Freundin Möbel in meiner Garage zu lagern.

Also ist so etwas wie ein Nutzungsvertrag entstanden. Da kommen Kosten auf dich zu, wenn dich die Dame verklagt.

CrazyDaisy  10.07.2014, 18:02
@peterobm

Wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist, kann sie sich nicht mehr auf den Nutzungsvertrag berufen. Es ist aber dennoch vernünftiger, erstmal miteinander zu reden.

Du hast einen Verwahrungsvertrag nach § 688 BGB geschlossen. Dieser war unentgeltlich und eine Zeit nach dem Kalendar wurde bestimmt. Nach § 696 hast du einen Anspruch darauf, dass die Möbel zurückgenommen werden. Passiert dies nicht, so weiß ich es nicht 100%ig, bin mir aber sicher, dass du die Sachen nicht einfach auf die Straße setzen darfst. Die andere Partei verletzt zwar eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, bis zur Rückgabe bleibt aber dieses Schuldverhältnis (Verwahrungsvertrag) noch bestehen. Dh. du hast weiterhin die Pflicht zur Verwahrung, musst allerdings aufgrund des Gläubigerverzugs nach § 300 BGB nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vertreten, falls den Möbeln etwas passiert.

Setzt du sie auf die Straße und sie sind weg, kann die andere Partei Schadensersatz verlangen.

Was du aber deinerseits darfst ist Ersatz der Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB), so heißt es in einem Urteil des KGR Berlin (KGR Berlin 2007, 983-985):

"Hat ein Hinterleger nach Beendigung des Verwahrungsvertrages zwar die Herausgabe der hinterlegten Sache (vorliegend Baumaterialien) verlangt, nicht jedoch deren Abholung angeboten, sondern die kostenlose Anlieferung verlangt, befindet er sich im Gläubigerverzug und der Verwahrer kann Mehraufwendungen nach § 304 BGB ersetzt verlangen.(Rn.12)"

Du könntest also beispielsweise einen anderen Lagerort mieten und die Mietkosten zurückverlangen. Allerdings müsstest du die dann wohl auch einklagen....ein Teufelskreis.

Bei geringen Streitwerten ist grundsätzlich immer dazu zu raten, das ganze auf verbaler Ebene zu lösen. Setze deinen Neffen unter Druck und drohe an, dass du die Möbel kostenpflichtig abholen und lagern lässt.

Du sagst ihr einfach, dass sie die Möbel abholen soll! Was soll daran so schwer sein

Winterdreamer 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 21:13

Das Ultimatum war die zweite Woche. Die Dame reagiert nicht auf Anrufe, Adresse habe ich nicht. Ich würde meine Garage auch gerne mal wieder selber nutzen. Ausserdem stinkt ihre Bettwäsche wie ein Pumakäfig.