Habe ich ein 2 wöchiges Rückgaberecht beim Gebrauchtwarenhändler?
Ich habe mir letzte Woche eine Waschmaschine gekauft,die ich nicht mehr haben möchte.Der Händler weigert sich das Gerät zurück zu nehmen.Was kann ich tun?Habe ich überhaupt eine Chance die Maschine zurück zu geben?Bitte nur Antworten mit Fachkenntnissen.
7 Antworten
Jeder gewerblich angemeldete Händler muss mindestens ein 14 - tägiges Rückgaberecht einräumen. JEDER! Ist gesetzlich fest verankert. Jedoch liegt die Rücknahme nach Gebrauch im Kulanzspielraum des Händlers. Er MUSS es nicht zurücknehmen, wenn es nicht mehr im Zustand des Verkaufes, auch bei Gebrauchtwaren, ist.
@flirtheaven: kann dir nur zustimmen.
das ist falsch! das gilt nur für fernabsatz-und haustürgeschäfte!
Jeder gewerbliche MUSS ein Rückgaberecht einräumen! Bitte den Gesetzestext dazu lesen!
in qwelchem § soll das bitte stehen! siehe auch:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ130804998031391/link7035A.html
ich warte immernoch auf deine §§? deine antwort kann für die fragestellerin sehr teuer werden, bist du dir dessen bewusst?
Das 2-wöchige Rückgaberecht bezieht sich rein auf den Versandhandel und sogenannte Haustürgeschäfte.
Du hast nur bei Online-Käufen ein Rückgaberecht.Ansonst hast du nur Garantieansprüche, z.B. wegen eines Defekts. Bei Gebrauchtwaren meistens ein Jahr.
nicht nur online, auch bei käufen aus dem katalog oder aus dem tv-shop und bei haustürgeschäften hat man ein widerrufsrecht. nur bei niedergelassenen händlern besteht dieses recht nicht
Wir haben dich schon beim ersten Mal verstanden :-)
JEDER gewerbliche Händler MUSS ein Rückgaberecht einräumen!
das ist FALSCH!!
Wir haben dich schon beim ersten Mal verstanden :-)
ein rückgaberecht hast du nicht, wenn du in einem geschäft kaufst. das widerrufsrecht gilt nur für käufe an der haustür, bei bestellungen online oder im katalog etc.
Wir haben dich schon beim ersten Mal verstanden :-)
das ist meine erste antwort
Dieses 2-wöchige Rückgaberecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen...
und wieder wurde eine falsche antwort als hilfreichste gekennzeichnet!