Wheelie in Deutschland erlaubt?
Hallo ich habe eine frage undzwar sind wheelies jetzt erlaubt oder nicht da ih gelesen habe das es eine grau Zone ist was für Strafen könnten dort auf eine zukommen (Punkte, Bußgeld oder Führerschein verlieren)
5 Antworten
Da du beim Wheelie nicht die volle Kontrolle über dein Fahrzeug hast (z.B. Ausweichen oder Vollbremsung nicht möglich), kannst du dafür belangt werden. Es liegt jedoch im Ermessen des Gerichts und an der Gesamtsituation (Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer), ob du verurteilt wirst.
Ich würde dir raten, das nur auf einem abgesperrten Platz zu machen, da kann dich keiner belangen.
PS: Dir sollte jedoch klar sein, dass Wheelies zu Schäden an deiner Maschine führen. Die Gabel, das Lenkkopflager, der Rahmen und dein Getriebe werden über die Maßen beansprucht und werden ziemlich schnell Defekte haben.
Das entscheidet der Richter. Es gibt dafür keine klaren Regeln. Begründen ließe sich Vieles.
Ich würde diesen unverantwortlichen @€&§€ den Führerschein entziehen und eine MPU anordnen. Paragraph 1 würde das problemlos hergeben.
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht 50€ und 0 Punkte vor, und das auch nur, wenn es zu einer Gefährdung kommt.
Tatbestandsnr 101500:
Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten dadurch Andere.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
FaP-Pkt 0
Euro 50,00
Dazu ein allgemeiner Hinweis: Auch wenn sich mehrere "kleine" Verstöße häufen, die jeweils nur mit einem Verwarngeld geahndet werden, können sich dadurch letztendlich Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ergeben. Falls du jetzt einen Bündel 50er einstecken und vor der Polizei deine Wheelies für dein Youtubevideo machen willst, geht es danach möglicherweise recht schnell zur MPU.
Auf einer abgesperrten Strecke sehe ich da kein Problem. Im öffentlichen Straßenverkehr wird da schnell eine Straßenverkehrsgefährdung draus, weil man ein Motorrad auf dem Hinterrad weder ordnungsgemäß lenken noch abbremsen kann.
Was in der "night of the jumps" ganz gut und spektakulär rüberkommt, könnte auf dem Kurfürstendamm Anstoß finden.
Ja ist erlaubt, solang du niemand dabei gefährdest.
lg
Mit dem Fahrrad oder Motorrad? Ist bestimmt beides nicht gerne gesehen.
Die frage wurde mit mottorad getagt
Es heißt getagged.
Was sagt dir der § 1 der StVO?
Natürlich kannm an dir ein Verwarnungsgeld anbieten oder sogar ein Bussgeld aufdrücken, wenn Du durch dein Verhalten jemanden gefährdest. Ob man das tut, das steht dann im Ermessensspielraum derjenigen Ordnungshüter, die dich vor Ort antreffen, und die jeweilige Situation zu bewerten haben.
Ein Wheelie gehört jedenfalls nicht zum normalen Fortbewegen im Strassenverkehr.
Würde man dafür 1 punkt bekommen oder zb deswegen ein aufbausiminar besuchen müssen