Ich bin gestern mit 90 km/h durch eine 50 Zone gefahren darf ich noch mein Führerschein behalten Welche Strafe erwarte ich?
7 Antworten
Bist du noch in der Probezeit?
Wenn ja, dann erwarten dich neben den schon richtig genannten Folgen für die Geschwindigkeitsüberschreitung auch die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die zwingende Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Viele Grüße
Michael
Hallo Burak635,
wenn Du 90 km/h laut Tacho gefahren bist, kannst Du davon ausgehen, dass die vorgeworfene Geschwindigkeit max. 86 km/h beträgt, denn
- ein Tacho zeigt in der Regel immer mehr an, als man wirklich fährt und
- von der festgestellten Geschwindigkeit sind noch 3 km/h Toleranz abzuziehen.
Aber selbst, wenn Dir nach Abzug der 3 km/h Toleranz noch 90 km/h vorgeworfen werden, kommt auf Dich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur der folgende Bußgeldbescheid zu:
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Tatbestandsnummer: 103763
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um .30. (von 26 - 30) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *).50. km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).90. km/h.
Ordnungswidrigkeit gem. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat(andere Kfz) Tab.: 703010
Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot Nein
A - Verstoß
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Der A Verstoß hat nur für Jemanden Folgen der in der Probezeit ist. Ist das bei Dir der Fall
- verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre und
- es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet
Aber weder ist hier wie einige meiner Vorredner schreiben der Führerschein weg, noch wird eine MPU fällig.
Schöne Grüße
TheGrow
Bin zu blöd zum rechnen. Du bist ja nicht 30, sondern 40 km/h zu schnell gewesen.
Bußgeldbescheid lautet dann:
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Tatbestandsnummer: 103764
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um .40. (von 31 - 40) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *).50. km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).90. km/h.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV (andere Kfz) Tab.: 703010
Bußgeld: 160,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 2
Fahrverbot: 1 Monat
A - Verstoß:
***********************************************************************
Der A Verstoß hat nur für Jemanden Folgen der in der Probezeit ist. Ist das bei Dir der Fall
- verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre und
- es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet
Aber hier ist wie einige meiner Vorredner schreiben keine MPU fällig. Das mit der MPU ist Unsinn.
Schöne Grüße
TheGrow
Strafe innerhalb geschlossener Ortschaften bei 31 - 40 km/h zu viel:
--> 160 € Strafe
--> 2 Punkte in Flensburg
--> 1 Monat Fahrverbot
https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/
LG
Jap! Ich darf meine MPU machen...
Wenn du geblitzt wurdest und nach Toleranzabzug zwischen 31 und 40km zu viel übrig bleiben, kriegst du zwei Punkte, ein Bußgeld von 160 Euro und einen Monat Fahrverbot. Vorausgesetzt, du hast niemanden gefährdet, dann wirds noch heftiger.
Dann habe ich noch Glück gehabt dachte das ich zur MPU muss
Hast du eine Verkehrsrechtschutzversicherung? In diesen Fällen würde ich zu einem Anwalt gehen. Der kann ggf. ein Fahrverbot abwenden. Hängt immer vom Einzelfall wohl ab. Viele Messungen sind aber fehlerhaft! Ich hätte zumindest mit meinem Anwalt Erfolg...wurde eingestellt...
Das ist noch gut. Ich dachte das ich zur MPU muss