Wg Hauptmieterin verlangt putzgeld von mir?
Hallo, ich bin zum 01.03 in eine WG zu einem Mädchen gezogen. Dieses hat jedoch einen unglaublichen Putzfimmel. Nach 4 Tagen in der Wohnung kam es zum Streit, ihre Argumente: FIngerabdrücke auf dem Kühlschrank, Glasrand auf dem Wohnzimmertisch und Badematte nach dem Duschen falsch hingelegt. Ich bin keine unordentliche Person, aber das war mir zu viel und ich bin sofort ausgezogen. Ich hatte noch keine Möbel in dem Zimmer, nur eine Aufklappmatratze und 2 Kartons. Ich habe alles mitgenommen, bis auf eine Tüte und eine Pfandflasche die aus versehen im Zimmer stehen lassen habe. Nun meint sie zu mir, ich hätte die wohnung so derartig verdreckt, dass sie hätte 4 Stundne putzen müssen und nun verlangt sie von mir 168 Euro als 'Putzgeld'. Zur Info: meien Freundin war am dem letzten Abend bei mir, an dem ich die Wohnugn so verwüstest haben soll und kann bestätigen, dass sie maßlos übertreibt.
Meine Frage nun: Ist das rechtens?
5 Antworten
Das "Putzgeld" hat keine rechtliche Grundlage zumal sie hier in Beweisnot kommen dürfte, aber du schuldest vermutlich 3 Monate Miete.
Genau, ich habe aufgrund von Unzumutbarkeit fristlos gekündigt, nur weigert sie sich, die Kündigung zu unterschreiben. Ich werde sie anzeigen, war schon bei der Polizei.
Anzeigen weswegen?
Was die Kündigungsfristen betrifft ist sie im Recht.
Du hast 3 Monate Kündigungsfrist und musst solange natürlich auch Miete bezahlen.
Anzeigen? Was hat die Polizei damit zu tun? Die ist fürs Strafrecht zuständig und nicht fürs Zivilrecht. Ich hoffe die haben dich gleich wieder weggeschickt.
Ob die fristlose Kündigung rechtens ist wird im Zweifel ein Richter entscheiden. Falls nicht hast du die ganz normale gesetzliche KüFri von 3 Monaten.
Anzeigen weswegen?
Was die Kündigungsfristen betrifft ist sie im Recht.
Du hast 3 Monate Kündigungsfrist und musst solange natürlich auch Miete bezahlen.
Genau, ich habe aufgrund von Unzumutbarkeit fristlos gekündigt, nur weigert sie sich, die Kündigung zu unterschreiben. Ich werde sie anzeigen, war schon bei der Polizei.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner Unterschrift des Empfängers.
Du musst nur sicherstellen das sie nachweislich zugestellt wird und das macht man per Einwurfeinschreiben oder unter Zeugen übergeben.
Mit der Forderung von Putzgeld wird sie nicht durchkommen.
Meines Erachtens nach kann sie von dir selbst wenn du das ganze Zimmer verunstaltet hättest nicht abverlangen können da das so im Vorhinein (Glaube ich zumindest) nicht abgesprochen wurde mit dir
Lass sie verlangen - zahlen musst Du nichts (wenn es nichts Schriftliches gibt)
Das
dass sie hätte 4 Stundne putzen müssen
ist nur ihrem Putzfimmel zuzuschreiben.
Es sei denn, er hat aufgrund von Unzumutbarkeit fristlos gekündigt, dann schuldet er nur Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung.